Beiträge von talbiker

    Mir ging es mit meiner neuen SD 14 ähnlich. Ich hatte nach ca 100 km ein paar mal die Hinterradbremse getestet und mich gewundert, dass das typische "Pulsieren" des ABS ausblieb. Das war bei meiner vorherigen SD09 anders. Hat mich aber letztendlich nicht weiter gestört, zumal mir die Bremswirkung insgesamt völlig ausreichte - auch im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings.


    Zwischenzeitlich bin ich ca 11000 km gefahren und gestern konnte ich bei einem etwas feuchten Straßenabschnitt feststellen, dass das ABS am Hinterrad fleißig arbeitete. Dann nochmal im Trockenen getestet und auch da konnte ich das ABS mit der Fußbremse auslösen. Warum sich das Verhalten des ABS kann ich mir als technischer Laie nicht erklären. Aber vielleicht regelt sich das bei dir auch mit der Zeit.


    Viele Grüße

    Wolfgang

    Dann setz halt dem Händler jetzt schriftlich eine Frist (zB 14 Tage) zur Nachbesserung. Dafür braucht man mE noch keinen Anwalt. Nach fruchtlosem Ablauf kannst du dann ja sofort ohne weiteres Abwarten die Wandlung geltend machen und erforderlichenfalls einen Anwalt einschalten. Dein Frust ist verständlich, aber das "Geschimpfe" hier bringt dich eben auch nicht weiter.

    Hallo Horst,


    für die SD 14 würde das Teil aber auch passen, oder?


    Ggf würde ich gerne auf die neue Version upgraden. Preis und Zahlungsweg

    sind unverändert?


    Viele Grüße


    Wolfgang

    Auch ich hoffe, dass deine Vorfreude nicht enttäuscht wird. Viele sind mit dieser Bank ja auch zufrieden, so dass die Chancen dafür gut stehen. Bei meiner SD09 hatte ich auch eine Bank von dieser Firma anfertigen lassen. Leider hatte sie für mich keine Besserung gebracht. Bei meiner aktuellen SD14 bin ich zum Sitzbankbezieher (Niklas Lange) gegangen und sehr zufrieden. Ist wohl alles sehr individuell...

    Ich hatte den "echten" Schein dabei und den Stempel erhalten. Die Informationslage ist da etwas unklar. Im FAQ-Bereich des KBA heißt es sinngemäß, dass der BMV sichergestellt habe, dass der Mitführungspflicht (im Inland) durch den digitalen Schein genügt wird, wobei die HU in der entsprechenden Frage ausdrücklich erwähnt wird. Auf der Homepage des TÜV Nord heißt es dagegen, dass der Stempel auf dem papiernen Schein nach wie vor erforderlich sei. Welche Interpretation nun richtig ist, kann ich dir nicht sagen...