Abwarten. Du wirst ja vom KBA angeschrieben ...
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Dazu hätte ich mal eine Frage...
Da ich bei meinen bisher meist eher älteren Fahrzeugen noch nie für eine Rückrufaktion hatte,
würde mich mal interessieren wie das abläuft. Klar, der Halter wird angeschrieben.
Aber wie ist das zum Beispiel, wenn die Neumaschine nicht beim Honda Vertragspartner, sondern als EU Modell bei einem freien Motorradhändler in Deutschland gekauft wurde, der verschiedene Marken anbietet, aber kein Vertragshändler ist?
Oder wenn man das Motorrad weiter verkauft? Oder zu der Zeit abgemeldet?
Gehen die Anschreiben vom KBA mit einer Produktionslistung des Herstellers an die Kunden oder danach, welches Fahrzeug
dieses Types in Deutschland angemeldet ist?
Würde mich nur mal interessieren und vielleicht kennt sich da jemand besser aus als ich