Wie oben schon geschrieben: nur wenn der Weg öffentlich gewidmet ist, worauf meist ein VZ einen Hinweis gibt, ist es ein öffentlicher Weg. Dieser ist aber auch oft durch VZeichen 250 Verbot der Durchfahrt beschränkt.
Ansonsten regelt das jeweilige Landeswaldgesetz die Nutzung des Waldes und der Wege. Die Bußgelder sind da auch geregelt und sind ganz schön happig! Daher fahre ich auch beim Endurowandern nie durch Wald.
Besonders lustig wird es dann noch bei Naturschutzgebieten, da wird es richtig teuer!