Beiträge von Herb

    Manchmal läuft's einfach schlecht und dann kommt auch noch Pech dazu: bin wieder etwas aktiver nach der seuchenbedingten Auszeit. Bin zwar immer noch positiv ( der Schnelltest ist fast explodiert als ich den ersten Tropfen aufgeträufelt habe), müsste aber heute dringend in die Garage und nach meinen Babys schauen. Und was entdecke ich da: an der ATAS läuft am rechten Gabelholm Öl runter! :shock: Simmerring undicht! Bei gerade mal 13.500 km... :angry-screaming:

    Ich könnte gerade im Strahl k....! Eigentlich sollten jetzt hier schöne Urlaubsbilder aus Kärnten, Ossiacher See, sein. Pustekuchen! Seit Freitag (geplante Abfahrt) Erkältung, jetzt immer schlimmer mit Fieber, Heute die Bestätigung: Schnelltest positiv! :shock: :angry-screaming: nix Urlaub...

    Bei euch beginnt der Winter ja auch bedeutend früher wie bei uns im Flachland! :lachen:


    Ab Mitte Oktober ist bei dir doch schon geschlossene Schneedecke, oder? Im Hessisch Himalaya sprich Westerwald!

    Man sollte das mal zu Ende lesen, was man selbst zitiert hat!


    Achtung, Zitat:


    "Imho stellt der TÜV zusammengefaßt folgendes fest:

    Jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Reparaturen wie Schweißen und Rückformungen sind unzulässig!

    (Das schließt auch verbreitern von Felgen aus! ABER, was keiner weiß….)

    Eine optischen Aufbereitung (die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte) durch Polieren, örtliches anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren ist zulässig.

    Es gibt aber Einschränkungen, die für uns relevanten wären:

    Eine fachgerechte Aufbereitung bis zur maximalen Beschädigungstiefe im Grundmetall von 1 mm ist nur im Bereich von 50 mm in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn zulässig.

    Im Bereich über 50 mm vom Außenhorn bis zum Zentrum, außerhalb der aufzubereitenden Bereiche ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig.

    Die Anlagefläche des Rades, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz, sowie die Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet bzw. lackiert werden.

    Bild

    (Quelle: CARTEC WheelDoctor (TÜV-Zertifiziertes Felgenaufbereiteitungsverfahren))

    Die Bearbeitung von Rädern mit Sandstrahlgeräten und deren Sandstrahlmedien sofern hierdurch eine Strukturveränderung des Materials im Oberflächenbereich erzielt wird ist nicht zulässig.

    (Das würde imho auch Hochglanzverdichten betreffen, aber da mault der TÜV anscheinend nicht….)

    Anzumerken wäre noch, das „fachgerecht“ nicht bedeutet das die Ausführung durch einen Fachbetrieb erfolgen muss, sondern daß das Ergebnis fachgerecht ist!

    Außerdem, bei jedem Bremsbelag und jeder Deckenleuchte liegt ein Zettel bei, das die Montage nur durch Fachpersonal erfolgen darf…

    Woran sich selbstverständlich jedermann sklavisch hält und deshalb nicht mal der TÜV (bisher…) für nen Bremsbelag eine Einbaubescheinigung braucht!

    Fazit: Her mit Schleifpapier und Polierscheibe, Einschränkungen beachten und glücklich sein.

    Und sich nicht vom durchaus vorhandenen Halbwissen einzelner TÜV-Heinis abschrecken lassen, sofern die des Lesens mächtig sind gibts auch nen Stempel.

    Grüße, Frank

    PS: Erinnert sei in dem Zusammenhang noch mit folgendem Zitat an den alten Lenin :

    „Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“


    Zitat Ende!


    Also: manche suchen Fehler, ich suche Lösungen. Und die CB hat gerade niegelnagelneuen TÜV bekommen!


    Soviel dazu! :zwinker: