Aber die Nummer mit der zulässigen Geschwindigkeit für den Anhänger, da sieht man dann drüber weg, wo hier doch auch eine Gefahr besteht. Mir wird immer Angst und bange, wenn ich sehe, das Anhänger ohne 100 er Zulassung mit weit über 100 auf der Autobahn unterwegs sind und bei Bodenwellen alles andere als sicher auf der Straße liegen.
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Ja und nein.
Es ist ja zum Teil auch die lokale Straßenverkehrsordnung, die die Hänger in gut und böse einteilt. Technisch hat der Hesteller meinen Anhänger für 100 km/h und mehr konstruiert, auch ungebremst, die Bedingungen dafür diktiert aber der Gesetzgeber. Ich könnte denselben Anhänger auf 600 kg ablasten lassen und dürfte ihn mit einem VW-Bus und Tempo 100 ziehen.
Würde ich meinen Anhänger mit 750 kg zGG nur auf 600 kg beladen, darf ich ihn nur mit 80 fahren.
Warum wird bei der Berechnung das Leergewicht des Zugfahrzeugs zugrunde gelegt und nicht auch das zGG (in meinem Fall 2,8 t)?
Im Schein meines VW-Campers stehen knapp 2 Tonnen Leergewicht. Tatsächlich, mit Schrankwand, Kühlschrank, Zusatzbatterien, Faltdach, etc. kommt er sicher auf 2,3 Tonnen. Wären die eingetragen (und wenn der Bulli ABS hätte), dürfte ich den ungebremsten Hänger auch mit 750 kg und Tempo 100 fahren.
Hoppeln würde der aber genauso, Zulassung hin oder her.
Und jedes andere Land hat wieder andere Vorschriften. Das klingt für mich schon sehr nach Willkür ...