Beiträge von macblum

    Leute, ich habe den Thread gestartet und ich setze voraus, dass hier keiner den anderen als „zu dumm zum Verstehen“ bezeichnet und „Ich erkläre es Dir noch mal extra!“ Basta.


    Der eine war sachlich, der andere unangemessen patzig.


    Geht hier um das Miteinander und das hat EINER wohl nicht verstanden. Aber bei Bedarf erkläre ich es auch noch mal extra!


    Ich denke, mit einer überfälligen Entschuldigung wäre die Sache aus der Welt und wir könnten uns wieder dem Thema widmen. Auch ganz ohne Roland Kaiser. Danke.

    ich habe den Eindruck, dass Du meine Beiträge nicht vollständig gelesen hast.


    Besonders, dass der beschriebene Sachverhalt rein theoretisch betrachtet wird, ich mein Moped im Kastenwagen transportiere und persönlich nicht daran denke, meinen Hänger auf einen 100er umzuschreiben.

    Dass es noch weitere Kriterien für die 100er Zulassung gibt, habe ich in meinem ersten Post erwähnt.


    Alles hier nachzulesen.


    2000 kg Leermasse x 0,3 = 600 kg zGG (eingetragen!), das ist richtig für einen UNGEBREMSTEN Anhänger.


    Für Anhänger mit Auflaufbremse gilt ein Faktor von 1,1 , soweit ich weiß. Also dürfte der Hänger 2,2 t zGG haben.


    Mit leichten LkW meinst Du bis 3,5 t?

    Alles darüber darf eh nur 80 fahren.

    Das ist ja der Irrsinn.


    Derselbe Hänger darf mal mehr oder weniger laden oder schneller oder langsamer gefahren werden. Im Ausland nochmal anders als hier.

    Genau genommen müsstest Du ihn unter 650 kg mit 100 km/h und, wenn schwerer beladen, nur mit 80 fahren dürfen. Dann wird ein Schuh draus :confusion-shrug:


    Das würde aber Mitdenken der Fahrzeugführer und der Streife erfordern und wäre ohne mobile Waage kaum prüfbar ...

    Ja, es könnte einfacher gehen.


    Was ich vorhin gar nicht auf den Punkt brachte:


    Mein eingetragenes Leergewicht (G) ist 2253-2603 kg. Als L2H3 mit einfachen VR-Antrieb ordne ich mich mal nahe der unteren Grenze ein, allerdings habe ich zwei schwere Sitzbänke mehr als ein reiner Transporter. Sagen wir mal, mein Auto hat real 2400 kg leer, dürfte also nicht 100 mit dem Hänger fahren. Darf ich nur, weil ich auch das theoretische Höchstgewicht von 2603 kg annehmen darf. Genau genommen darf ich es ab 2500 kg Leergewicht (2500 kg x 0,3 = 750 kg).


    Mit eingetragenen 2400 kg plus 100 kg Zuladung dürfte ich es aber wieder nicht ... totaler Nonsens.


    Ähnlich mit einer kleinen Brücke und einer kleinen Straße hier im Ort. Gesperrt über 2,5 t zGG. Da mein Transit aber 3,5 t zGG hat, dürfte ich da nicht durch, auch wenn er leer unter dem Grenzwert liegt.


    Die spinnen, die Deutschen!


    Wie gesagt: damit genau das nicht mehr passiert, lade ich meine Dicke in den Laderaum und fahre gemütlich 120-130 ... :happy-bouncyyellow:

    Moin,


    nur mal so zum Gedankenaustausch. Für mich spielen Anhägerfahrten wegen meines sich im Ausbau befindenden Moped-Campers keine wesentliche Rolle mehr. Aber ich bin gerade wegen einer anderen Sache über eine Info gestolpert und bin der theoretisch nachgegangen.


    Mir war schon bekannt, dass man auch 750 kg-Hänger mit 100 fahren darf, wenn das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Hänger passen. Konkret: das zGG des Hängers darf nicht schwerer sein als das 0,3fache des LEERgewichts des Zugfahrzeugs. In der Realität entspricht das einem Leergewicht von 2500 kg gegenüber dem zGG von 750 kg des Hängers.


    Es gibt noch ein paar weitere Faktoren, die hier nachzulesen, aber in meinem Fall gegeben sind:
    https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/


    In meinem Fahrzeugschein steht unter (G) ein Leergewicht meines Transits von 2253 kg - 2603 kg. Aha. Von - bis, mit einer Differenz von 350 kg! Sehr aussagekräftig. Okay, die Ausstattungsvariante bestimmt natürlich das individuelle Leergewicht. Ich habe das kurze, aber hohe Modell mit Vorderradantrieb und bin sicher leichter als der L4H3 Allrad. Nachvollziehbar. Warum in MEINEM Fahrzeugschein, der ja MEIN Fahrzeug beschreibt, nicht MEINE Daten stehen, erschließt sich nur den Bürokraten des KBA. Anyway ...


    Der Hersteller meines Alutrail-Anhängers sagte, dass ich hier den Höchstwert ansetzten darf und somit kommt mein Gespann - theoretisch - in den Genuss der 100er Zulassung. Selbstverständlich benötige ich dafür ein Einzelgutachten (Gebühren!) und einen neuen Schein und die Plakette von der Zulassung (noch mehr Gebühren!!!).


    Mein Hersteller schreibt dazu: "Das sich der Zeitaufwand und die Kosten durch kürzere Fahrzeiten nicht in 20 Jahren rechnet brauchen wir Ihnen wohl nicht zu sagen. Der Kraftstoffverbrauch steigt durch die ständigen LKW-Überholvorgänge bei dem Transitgespann extrem an."


    Ja ja, darum geht es aber hier nicht. Mir geht es um diese, typisch deutsche, Bürokratie-Posse.


    Zurück zu den Fakten: ich könnte also meinen Hänger mit 100er-Freigabe eintragen lassen und fahren. Selbstverständlich NUR mit meinem Transporter oder einem ähnlich scheren Zugfahrzeug. Das ergibt für mich ein lustiges Bild auf der Autobahn:


    • Mein Transit mit Hänger und 100er Plakette und Tempo 100 - legal!

    • Ein VW-Bus mit meinem Hänger mit 100 Plakette – nur bis Tempo 80 legal!

    • Mein Transit ohne Plakette am selben Hänger bei Tempo 100 – Bußgeld 170,- €!


    Frage mich, wie das bei einer Kontrolle läuft?

    1. gefahrenes Tempo messen (von vorne???)

    2. Plakette prüfen (von hinten???)

    3. Gewichte in den Fahrzeugpapieren prüfen und nachrechnen?


    Im Ausland schert sich da keiner drum und jeder dürfte mit Golf, Bulli oder Transporter und Anhänger ohne Unterscheidung der Ausstattung fahren:

    90 in Kroatien, Luxemburg und Spanien,

    100 in Bulgarien, Österreich, Portugal, Schweiz (?), ... und sogar

    120 in Belgien und 130 in Frankreich!

    (auf Autobahnen).


    Was für ein Quatsch! Warum übernehmen wir nicht endlich mal die VERNÜNFTIGEN Regelungen in der EU? :handgestures-salute:


    So, eigentlich egal. Fahre lieber mit 1-2 Dicken mit 130 im Transporter. Aber vielleicht trägt sich ja jemand anderes mit diesen Gedanken und der Punkt, dass man den höheren Wert unter (G) annehmen darf, fand ich schon interessant. :romance-ballandchain:

    Mein fHH hatte wegen ein paar tkm nie ein Problem mit der "verspäteten" Inspektion. Da hieß es immer "fahr in den Urlaub, da ist egal!"


    Ich stelle mir die Situation vor, dass Du mit 25.500 km einen Kolbenfresser während der Garantiezeit hast und Honda verweigert diese, weil Du nicht zur Inspektion warst? ... Von Seiten es Verbraucherschutzes dünnes Eis, denke ich ...


    Es wird aufgrund des jungen Alters der Maschine eher ein theoretisches Problem bleiben, dass wie hier diskutieren.