Alles anzeigenDas ist Blödsinn.
Ich halte es zwar für falsch, anderer Leute Gedanken als Blödsinn zu diffamieren, aber inhaltlich kann ich das bestätigen.
Der Umbau muss schon Unfallursache gewesen sein, dann zahlt die Versicherung trotzdem, kann aber Regresskosten im genannten Rahmen geltend machen.
Wie genau verhält es sich mit der Stilllegungsgeschichte, gerade im Ausland? Ich hatte gehört, dass einem z.B. die Österreicher das Moped stilllegen würden, wenn sie Dich mit Fußrasten ohne Eintrag oder ABE erwischen. Hierzulande hörte ich, das sei Quatsch, weil Du ja nach deutschen Vorgaben TÜV bekommen hast, auch mit den Rasten. Ich habe mit den Pivot Pegz schon 2x anstandslos TÜV bekommen, weil der Prüfer wissend „darüber hinweg sieht“. Weil er Ahnung hat.
Andererseits weiß der Österreicher ja nicht, ob ich mir den TÜV nicht mit den Originalrasten geholt und erst zum Urlaub umgerüstet habe …
Willkür oder gibt‘s da verlässliche Regelungen?
(Ich weiß, das ist nur „near topic“, aber gehört ja noch grob dazu, da auf Bremshebel und Schweizer übertragbar)