Einmal rate ich noch mit... (dann mischt sich hoffentlich jemand ein, der es wirklich weiß )
Gelb leuchten die in den letzten 30 Jahren in D nicht ... und "Breitstrahler" gibt es m.W. in der StVZO auch nicht ... deshalb sind diese "sieht gut aus und ich werde besser gesehen"-Lampen ja auch üblicherweise als Nebelscheinwerfer zugelassen.
Nicht mit dem Fernlicht zusammen leuchten dürfen die m.W. nicht, wenn die Fernscheinwerfer separate Leuchten sind (mein BMW E21 hatte vorne vier SW, Abblend- und Fernlicht separat, da gingen die Nebler aus beim Aufblenden... mein W123 hatte H4, da blieben die an). Prinzip: immer nur EIN zusätzliches Scheinwerferpaar .
Könnte sich aber mit EU-Recht verändert haben (wegen dem ja jetzt auch am Motorrad zwei Abblendlichter zugelassen sind, während bei deutscher Zulassung nur eines).
Die Frage, ob die auch mit dem TFL zusammen leuchten dürfen, hängt vermutlich damit zusammen, ob das Rücklicht beim TFL mit leuchtet .... die Nebler dürfen nämlich nicht ohne Rücklicht funktionieren (deswegen früher, bevor TFL gängig wurde, die Bindung an Standlicht.)
LG