Beiträge von Alpentier

    gut erklärt:thumbup::thumbup::thumbup:

    Auch auf Pässe, vor allem bei Regen, bin ich lieber mit meiner alten RD07a unterwegs (2 Ablend u 2 Fernl.).

    Die hat ein schönes homogenes Licht und verteilt es auch besser, hab es hier schon einmal beschrieben.

    Die Neue hat ein helleres Licht aber es ist nicht homogen und die Hell- Dunkelgrenze ist apruppt.

    Beim starken eintauchen der Gabel vor jeder Kehre werde ich von meinem eigenen Licht geblendet und ich sehe den weiter Verlauf der Kehre nicht. Deswegen hab ich mir Handa's Nebler gegönnt.

    Bin sie aber seitdem noch nicht auf Pässe gefahren aber auch so ist das Licht deutlich besser geworden.

    Vor allem bei Abblendlich sieht man viel besser den Fahrbahnrand und die Ausleuchtung insgesamt ist homogener.

    da geb ich dir vollkommen Recht,.

    Nur ist es mittlerweile so, dass eigentlich fast alle neuen LED Scheinwerfer vor allem die,

    die bei Fernlicht das entgegenkommende Fahrzeug automatisch ausblenden sollen extrem (indirekt) blenden.

    Da finde ich das Nebellicht bei weitem nicht so schlimm vorausgesetzt sie werden richtig eingestellt.

    Ich selbst habe schon mit dem Abblendlicht zu kämpfen, da es je nach Beladungszustand den Gegenverkehr blendet oder das Licht in den Boden scheint. Solange das Licht nicht in der Höhe automatisch nachregelt, solange wird es gerade bei einer Enduro nicht wirklich gut funktionieren und den Gegenverkehr blenden.

    Nebelschlussleuchte war mir klar;)

    Wie ist das eigentlich bei unseren Nachbaren geregelt?

    In Österreich und Italien z.B. , verhält es sich dort auch so, oder sind die Strafen dafür horrender als bei uns?

    Muss mich mal selbst Zitieren:)

    habe mir mittlerweile die Originalen von Honda spendiert.

    Die letzten Touratech Träger und Halter ergattert und bin eigentlich zufrieden.

    Jetzt das große ABER:

    Neulich auf den Weg zur Arbeit, es war noch dunkel und ich wurde aufgehalten.

    Wie sich herausstellte ist das Fahren mit Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht gestattet.

    Die Rennleitung hat mir 20€ abkassiert, da es nur dunkel war ohne Sicht Einschränkung.

    Ich habe versucht zu erklären.....bessere Sichtbarkeit ect...... keine Chance.

    Es ist wohl in der StVO genau geregelt wann Nebler verwendet werden dürfen und wann nicht.

    Interessanterweise sind alle Zusatzscheinwerfer bei BMW, Ducati, Honda, KTM usw..... als Nebler homologiert worden.

    Eine andere Möglichkeit gibt es laut KBA nicht um Zusatzscheinwerfer bei Serienfertigung zu Homologieren.

    Also aufgepasst wenn die Rennleitung in der Nähe ist.

    Es kommt im Einzelfall immer darauf an für was der Prüfer gebucht wurde.

    Wenn wir den TÜV buchen wird vorher immer geklärt ob es und was es zum Eintragen gibt.

    Rad bzw. Reifen Eintragungen können sofern Herstellerfreigaben vorhanden sind vor Ort abgenommen werden.

    Wenn der Aufwand größer ist und keine Freigaben vorhanden sind müssen wir auch direkt vor Ort zum TÜV.