Beiträge von Alpentier

    Das einzige was an meiner Aussage falsch war

    und das habe ich bereits revidiert.


    Der Passus auf den ich mich bezog heißt:

    auf der anderen Seite sollte sie waagerecht oder innerhalb eines Winkels von 15° über der Waagerechten verlaufen.

    Das heißt nur das Maximum von 15° darf nicht überschritten werden.

    Wenn der Winkel 12° beträgt so wie im Beispiel bei Hella ist es auch i.O.

    Dann ist im Messverfahren auch geregelt wann die Steigung wieder waagrecht wegen Blendung werden muss.

    *Oder der Hersteller hat auch die Wahl die Steigung auch ohne Blendung abzuflachen wegen der Ländervarianten.

    Natürlich steht das so expizit nicht im Regelwerk, nur wer einen Schritt weiterdenkt kommt auf diese Schlußfolgerung.

    Oder man bekommt den Tip auf Anfrage von unseren Licht-Experten aus der Entwicklung;)

    Appropos Länder Teilenummern:

    Europa neu 33100-MJP G52

    USA 33111-MJP640

    Japan 33100MJPJ21


    Hier ein Asymmetrie LED Beispiel von meinem Link:

    https://www.hella.com/techworl…ung/Lichtverteilung-834/#

    ca 12° Steigung und abgeflacht mit Gegensteigung.


    Wenn ich dieses Bild sehe, sehe ich auch parallelen zu unserer Twin.

    Und mehr gibt es im wesentlichen nicht mehr zu sagen.

    Anbei die Symmetriebeispiele für asymmetrisches Licht von Hella.

    Hab die Bilder gelöscht und diesen Link eingefügt.


    Lichtverteilung - Abblendlicht & Fernlicht | HELLA
    <p>Lichtverteilung | Lichtverteilung des Abblendlichts ✓ Lichtverteilung des Fernlichts und Landstraßenlichts ✓ Wissen für die Kfz-Werkstatt ✓</p>
    www.hella.com


    Das Beispiel LED Abblendscheinwerfer ist ähnlich unserer Twin.

    Im Vergleich zu dem guten alten Hallogenlicht flacht die Steigung auf der rechten Seite ab und geht horizontal weiter. Das ist auch der Grund warum der Scheinwerfer der Twin den rechten Bereich besser Ausleuchtet aber nicht so weit leuchtet wie bei dem Hallogenlicht ganz unten. Dafür wird die Gegenseite leicht mit ausgeleuchtet.

    Ich hoffe das nun alle Klarheiten beseitigt wurden und das Nebelicht wieder eingeschaltet werden darf🤣


    Aber es geht doch um mehr Licht🤣

    Leider muss man ab und zu auf einen Baum kraxeln um eine bessere Sicht zu bekommen, jetzt schnell weg:auto-dirtbike:

    Das Eine beginnt wo das Andere aufhört.

    Ich habe dazu gelernt und mich auch mit der Materie befasst, was man von deinen Äußerungen nicht sagen kann.

    Die 15° werden wann immer es geht bei LED Lampen genutzt. Schau doch mal richtig in die Verordnungen rein.

    Ich werde das für dich diesmal nicht übernehmen, die Mühe musst du dir schon selber machen.

    Warst nicht du derjenige der aussagte, dass dies nur auf Halogenlampen zutrifft.

    Ja, auch du hast was dazu gelernt.

    Ich habe meinen Fehler eingestanden und mich korrigiert, da ich nicht alle Weisheiten mit Löffeln gegessen habe.

    Wie dem auch ist, ich habe meinen Horizont erweitert dank dir, aber fahre du weiter mit deinem symmetrischen Licht und ich werde mit meinem asymmetrischen weiter fahren:)

    Ich hatte bereits erklärt wann symmetrisches Licht Verwendung findet, deshalb habe ich dir recht gegeben.

    Auch wenn es in der Serie so gut wie nie Verwendung findet, ist es nicht Verboten.

    Damit schließt sich hoffentlich dein Kreis.

    Und es heißt nicht entweder oder, sondern der Winkel kann bzw. darf nur 15° gehen wenn nicht vorher schon eine Blendung stattfindet.

    Heißt bei LED Licht, dass der Winkel flacher ausfallen kann oder Geschwindigkeitsabhängig erzeugt wird.

    Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.

    Aber den Unterschied zwischen symmetrisch und asymmetrisch solltest du schon gelernt haben.

    Wäre das Licht der Twin symmetrisch wäre es auf der linken und rechten Fahrbahn identisch ausgeleuchtet.

    Ist es aber nicht und damit schließt sich mein Kreis.

    Da hast du Recht, das ergibt sich aus der schwachen Leuchtweite, dafür muss keine Ausnahme genemigt werden.

    Das geht aus dem Prüfverfahren hervor.

    Das Problem ist aber, das du beim TÜV nicht sagen kannst stell das Licht höher ein, dass ist dann wieder durch Paragraph 29 StVO

    geregelt, so dass sie darauf nicht eingehen werden.

    Das eine ist eben die Zulassung, das andere die Überwachung durch TÜV und Co.


    Das blau Geschriebene war ein Auszug aus der EU- Richtlinie und ist meines Erachtens auch gut beschrieben worden.

    Was genau willst du jetzt?

    Auch deine Aussage ist richtig, beschreibt sie doch nur den Auszug;)

    Ich würde die symmetrischen LED Lampen nicht ans Motorrad hängen.

    Kaufe dir lieber die Osram Nightbraker, da kommt mehr bei raus.

    Zumindest hast du ein homogeneres Lichtfeld und die gute Asymetrie bleibt dir erhalten.

    Das sind Erklärungen und Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Richtlinie des §29


    Hier die Richtlinie auf die sich das bezieht.

    L 177/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 10.7.2010

    6.2.

    Das Abblendlicht muss eine so deutlich erkennbare Hell-Dunkel-Grenze ergeben, dass mit ihrer Hilfe eine gute Einstellung möglich ist. Die Hell-Dunkel-Grenze muss auf der Seite, die der Seite der Verkehrsrichtung gegenüberliegt, für die der Scheinwerfer vorgesehen ist, eine waagerechte Gerade sein; auf der anderen Seite sollte sie waagerecht oder innerhalb eines Winkels von 15° über der Waagerechten verlaufen.


    Anmerkung von mir durch weitere Recherchen:

    sollte sie steht da wegen unterschiedlicher Länderausführungen.

    Rechtsverkehr, Linksverkehr und USA usw.

    Fahrzeuge für den Rechtsverkehr bekommen einen Aufkleber auf die Scheinwefer damit sie nicht blenden, somit sind sie symetrisch.

    Linksverkehr ist klar

    USA hat ein symetrisches Licht und muss tiefer eingestellt werden und braucht eine Reichweitenverstellung.

    Usw......


    @Black Berry


    Alle Hersteller die Fahrzeuge in Europa zulassen, homologieren ausschließlich nur asymetrisches Licht.

    Ausnahmen findet man nur bei Importfahrzeugen, die werden über eine Ausnahme Genehmigung in den Verkehr gebracht sofern

    das Licht symetrisch ist und in der Höhe einstellbar.

    Auch die Lichtstärke ist entscheidend, so hat Husquarna/ KTM in einigen Modellen 35Watt funzeln in ihren Wettbewerbsmodellen.

    Diese Lampen sind weitestgehens Symetrisch, sie können höher eingestellt werden weil sie nicht so stark blenden.

    Ausnahmen gibt es vielerlei.


    Somit hast du recht, es ist nicht zwingend notwendig asymetrisches Licht in den Vehrkehr zu bringen.

    Aber die Wirklichkeit sieht anders aus, asymetrisches Licht hat nur Vorteile und bringt vor allem Sicherheit.

    Das symetrische Licht leuchtet ca. nur 25m weit, asymetrisches kann bis zu 200m weit leuchten ohne zu blenden.

    Das liegt einfach an dem Messverfahren das dafür vorliegt.

    Der Kunde kauft kein Auto oder Motorrad bei dem das Licht gefühlt in den Boden leuchtet.


    Auch unser Licht bei der Twin ist asymetrisch und hat <2000 Lumen damit es zugelassen werden konnte.

    Das Steht in der Prüfrichtlinie Nr. 44

    Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung

    nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie).

    Diese Forderung wird nach der UN ECE Regelung ausgerichtet.


    Und ja, bei der Twin wird der rechte Fahrbahnrand mehr ausgeleuchtet wie auf dem Bild zu sehen ist.

    Asymetrisch heißt nicht , dass es genauso sein muss wie bei den Halogenleuchten.

    Moderne LED Lampen haben Stadtmodus, Landstraßenmodus usw.

    In allen Modis wird die rechte Fahrbahn mehr ausgeleuchtet.

    Dafür gibt es genaue Vorgaben die eingehalten werden müssen.

    Probiere es aus, fahr zum TÜV mit symetrischen Abblendlicht:)


    Es gab früher aber ausnahmen, dann steht in den Papieren

    Lichtwirkung in etwa nachgewiesen.

    Hier hat niemand geschrieben das es scheißegal ist das sie jemanden blenden.

    Außerdem fahren wesentlich mehr Autos rum die die mit und ohne LED Lampen blenden. Wenn mal ein Motorradfahrer dabei ist, fällt dieser kaum ins Gewicht, vor allem bei Nässe ist kaum ein Töffler unterwegs.

    Also mal auf dem Teppich bleiben.

    Licht kann man tatsächlich nie genug haben aber es muss auch so eingesetzt werden das niemand gefährdet wird.

    Alle die hier geschrieben und mitgelesen haben sind sich dessen bewusst und versuchen bestimmt ihr bestes.

    Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder, z.B. aus Unwissenheit, weil die original Funzeln als Zusatzscheinwerfer

    und nicht als Nebelscheinwerfer verkauft werden. So war es zumindest bei mir. Ich hatte kein schlechtes Gewissen bis

    mich die Rennleitung aufgeklärt hatte das diese Scheinwerfer als reine Nebler homologiert sind.

    Ich persönlich nutze sie jetzt nur noch dann, wenn ich alleine unterwegs auf der Straße bin oder bei schlechter Sicht im Nebel.

    Man kann auch dazu lernen und sein Verhalten ändern, vielleicht hat diese Diskussion bei denen die vorher der Meinung waren viel hilft viel für ein umdenken gesorgt.

    Also Claus, nicht unnötig aufregen und hoffen das die Vernunft siegt.


    Das Abblendlicht ist asymetrisch,

    anderes ist in Deutschland/EU nicht erlaubt.


    Abblendlicht ist asymmetrisch und das Nebellicht leuchtet dir einen horizontalen, breiten und schmalen Strich/ Balken vor dein Fahrzeug. Die Ausleuchtung ist damit völlig unterschiedlich. was sie gemeinsam haben ist, beide blenden wenn zu hoch eingestellt.