mehr Licht!

  • #92

    (Danke Pip)

    .... Also in den Unterlagen die ich online finden konnte, wird explizit hingewiesen wie symmetrische oder asymmetrische Scheinwerfer ausgerichtet zu sein haben.

    Demnach sind sie wohl erlaubt.


    Auch ist die Asymmetrie, wenn vorhanden, mit 15 Grad spezifiziert.


    Vielleicht kannst du uns den Passus mal nennen.


    HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie.pdf

  • #93

    Das sind Erklärungen und Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Richtlinie des §29


    Hier die Richtlinie auf die sich das bezieht.

    L 177/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 10.7.2010

    6.2.

    Das Abblendlicht muss eine so deutlich erkennbare Hell-Dunkel-Grenze ergeben, dass mit ihrer Hilfe eine gute Einstellung möglich ist. Die Hell-Dunkel-Grenze muss auf der Seite, die der Seite der Verkehrsrichtung gegenüberliegt, für die der Scheinwerfer vorgesehen ist, eine waagerechte Gerade sein; auf der anderen Seite sollte sie waagerecht oder innerhalb eines Winkels von 15° über der Waagerechten verlaufen.


    Anmerkung von mir durch weitere Recherchen:

    sollte sie steht da wegen unterschiedlicher Länderausführungen.

    Rechtsverkehr, Linksverkehr und USA usw.

    Fahrzeuge für den Rechtsverkehr bekommen einen Aufkleber auf die Scheinwefer damit sie nicht blenden, somit sind sie symetrisch.

    Linksverkehr ist klar

    USA hat ein symetrisches Licht und muss tiefer eingestellt werden und braucht eine Reichweitenverstellung.

    Usw......


    @Black Berry


    Alle Hersteller die Fahrzeuge in Europa zulassen, homologieren ausschließlich nur asymetrisches Licht.

    Ausnahmen findet man nur bei Importfahrzeugen, die werden über eine Ausnahme Genehmigung in den Verkehr gebracht sofern

    das Licht symetrisch ist und in der Höhe einstellbar.

    Auch die Lichtstärke ist entscheidend, so hat Husquarna/ KTM in einigen Modellen 35Watt funzeln in ihren Wettbewerbsmodellen.

    Diese Lampen sind weitestgehens Symetrisch, sie können höher eingestellt werden weil sie nicht so stark blenden.

    Ausnahmen gibt es vielerlei.


    Somit hast du recht, es ist nicht zwingend notwendig asymetrisches Licht in den Vehrkehr zu bringen.

    Aber die Wirklichkeit sieht anders aus, asymetrisches Licht hat nur Vorteile und bringt vor allem Sicherheit.

    Das symetrische Licht leuchtet ca. nur 25m weit, asymetrisches kann bis zu 200m weit leuchten ohne zu blenden.

    Das liegt einfach an dem Messverfahren das dafür vorliegt.

    Der Kunde kauft kein Auto oder Motorrad bei dem das Licht gefühlt in den Boden leuchtet.


    Auch unser Licht bei der Twin ist asymetrisch und hat <2000 Lumen damit es zugelassen werden konnte.

  • #94

    Durch die scharfen Hell-Dunkel-Grenzen moderner Scheinwerfer wird es gefuehlt auch noch dunkler, wenn der unbeleuchtete Bereich bei Schraeglage weiter nach unten rutscht. Bei asymmetrischem Licht passiert das wenigstens nur in Linkskurven.

    Insofern kann ich verstehen, wenn sich hier mancher mit Nebelscheinwerfern bessere Sicht in Kurven wuenscht. Kurvenlicht waere natuerlich besser ... Ich ueberlege mir, meine alte Sevenfifty auf LED umzuruesten - die guenstigeren Varianten sind alle symmetrisch, das ist keine Alternative fuer mich.


    Der wird mit mit 960lm und Referenzzahl 12.5 angegeben, dass ist nicht heller als das Original.


    Ich habe ein Rigid Industries Ignite Spotlicht, welches ich mit dem Originallicht verglichen habe. das hat mit 1000lm etwa 16 Grad Oeffnungswinkel und 236m bei 0.25lux (Das TT-Licht hat 8 Grad und 377m). Mein Ignite Licht kommt an das Original nicht heran, und ich hab auch keinen wirklichen Vorteil erkannt, wenn beides leuchtet.

    Vom TT-Licht wuerde ich erwarten, dass es auf gerader Strecke mittig etwas heller wird. Bei 8 Grad ergiben sich in 200m Entfernung rechnerisch 28m Breite. Bei der AT waere es mir das nicht wert. Als Ergenzung zu einem alter H4-Scheinwerfer finde ich es interessant.

  • #95

    Ich würde die symmetrischen LED Lampen nicht ans Motorrad hängen.

    Kaufe dir lieber die Osram Nightbraker, da kommt mehr bei raus.

    Zumindest hast du ein homogeneres Lichtfeld und die gute Asymetrie bleibt dir erhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Alpentier ()

  • #96

    Da hast du etwas überlesen:



    auf der anderen Seite (eigene Fahrbahnseite) sollte sie waagerecht (symmetrisch) oder innerhalb eines Winkels von 15° über der Waagerechten verlaufen (asymmetrisch).


    Wieso "Ausnahmegenehmigung" für etwas, das ausdrücklich erlaubt ist?


    Bezüglich der Leuchtweite gibt es bezüglich der Leuchtstärke (z.b. 35w Bilux) keine Ausnahme.

  • #97

    Da hast du Recht, das ergibt sich aus der schwachen Leuchtweite, dafür muss keine Ausnahme genemigt werden.

    Das geht aus dem Prüfverfahren hervor.

    Das Problem ist aber, das du beim TÜV nicht sagen kannst stell das Licht höher ein, dass ist dann wieder durch Paragraph 29 StVO

    geregelt, so dass sie darauf nicht eingehen werden.

    Das eine ist eben die Zulassung, das andere die Überwachung durch TÜV und Co.


    Das blau Geschriebene war ein Auszug aus der EU- Richtlinie und ist meines Erachtens auch gut beschrieben worden.

    Was genau willst du jetzt?

    Auch deine Aussage ist richtig, beschreibt sie doch nur den Auszug;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Alpentier mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #99

    Ich hatte bereits erklärt wann symmetrisches Licht Verwendung findet, deshalb habe ich dir recht gegeben.

    Auch wenn es in der Serie so gut wie nie Verwendung findet, ist es nicht Verboten.

    Damit schließt sich hoffentlich dein Kreis.

    Und es heißt nicht entweder oder, sondern der Winkel kann bzw. darf nur 15° gehen wenn nicht vorher schon eine Blendung stattfindet.

    Heißt bei LED Licht, dass der Winkel flacher ausfallen kann oder Geschwindigkeitsabhängig erzeugt wird.

    Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.

    Aber den Unterschied zwischen symmetrisch und asymmetrisch solltest du schon gelernt haben.

    Wäre das Licht der Twin symmetrisch wäre es auf der linken und rechten Fahrbahn identisch ausgeleuchtet.

    Ist es aber nicht und damit schließt sich mein Kreis.

  • #100

    Genau das schrieb ich: symmetrisches LED-Licht ist nicht akzeptabel. :zwinker:


    Die Osram habe ich schon - auch das Glas ist frisch aufbereitet. Da meine anderen Moppeds LED und Xenon haben, wirkt sie im Vergleich immer noch etwas funzelig. Leider ist es aber genau dieses Motorrad, mit dem ich regelmaessig bei Dunkelheit fahre ...

    Eine andere Alternative waere bspw. die LED-Lampe der CB1100R.

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