mehr Licht!
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#83 Bei mir kann ich nur sagen, das die meisten Autofahrer eigentlich eine perfekte Sicht hatten.
Seitdem ich mit eingeschalteten NSW fahre, ist es deutlich besser geworden.
1. Eine sehr subjetktive Wahrnehmung
2. Nicht legal
3. Dir offenbar s.... egal
Muss ich nicht gut finden, weil ich oft von solchen Christbäumen geblendet werde.
Gruß
Claus
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#84 1. Eine sehr subjetktive Wahrnehmung
2. Nicht legal
3. Dir offenbar s.... egal
Muss ich nicht gut finden, weil ich oft von solchen Christbäumen geblendet werde.
Gruß
Claus
Ok, das ist Deine Meinung. Ich werde nicht weiter Diskutieren, ist nicht mein Niveau
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#85 In meinem Fall ganz klar: ja.
Ich hab auch sehr oft die großen Augen der Autofahrer gesehen.
Ich meinte nicht zum Zeitpunkt des beinaheeinschlages, sondern zu dem Zeitpunkt als der PKW Fahrer losfuhr.
Fragt sich, wurde man nicht gesehen oder wurde man nicht wahrgenommen.
Dass es nach der Montage der Flutlichtanlage anders ist, ist eher ein Zufall. Schließlich sind jene, die ohne unterwegs sind, in keine höheren Unfälle verwickelt.
Es ist ein Unterschied, die Gegend zu beleuchten, wenn man nichts sieht und vorallem alleine ist, oder permanent andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
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#86 Du lieber Dirk hast doch ganz am Anfang geschrieben "Licht kann man doch nie genug haben ". Und es kamen hier doch genug Beiträge, aus den heraus zu lesen ist, dass es vielen sch... egal ist, ob und wen sie blenden und ob ihr Anbau legal ist - hauptsache ich sehe und werde gesehen.
Wenn Du eine sachliche Diskussion über am Markt befindliche Zubehörscheinwerfer willst, musst Du das anders anfangen.
Grüße
Claus
Hier hat niemand geschrieben das es scheißegal ist das sie jemanden blenden.
Außerdem fahren wesentlich mehr Autos rum die die mit und ohne LED Lampen blenden. Wenn mal ein Motorradfahrer dabei ist, fällt dieser kaum ins Gewicht, vor allem bei Nässe ist kaum ein Töffler unterwegs.
Also mal auf dem Teppich bleiben.
Licht kann man tatsächlich nie genug haben aber es muss auch so eingesetzt werden das niemand gefährdet wird.
Alle die hier geschrieben und mitgelesen haben sind sich dessen bewusst und versuchen bestimmt ihr bestes.
Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder, z.B. aus Unwissenheit, weil die original Funzeln als Zusatzscheinwerfer
und nicht als Nebelscheinwerfer verkauft werden. So war es zumindest bei mir. Ich hatte kein schlechtes Gewissen bis
mich die Rennleitung aufgeklärt hatte das diese Scheinwerfer als reine Nebler homologiert sind.
Ich persönlich nutze sie jetzt nur noch dann, wenn ich alleine unterwegs auf der Straße bin oder bei schlechter Sicht im Nebel.
Man kann auch dazu lernen und sein Verhalten ändern, vielleicht hat diese Diskussion bei denen die vorher der Meinung waren viel hilft viel für ein umdenken gesorgt.
Also Claus, nicht unnötig aufregen und hoffen das die Vernunft siegt.
Da liegst du jetzt ziemlich falsch.
Bei den Halogen etc. war das so.
Bei unserer CRF ist das LED Abblendlicht nicht asymmetrisch.
Schieb das Ding nachher mal raus und mach das Licht an. Dann wirst du sehen, dass der altbekannte Keil rechts fehlt.
Das Abblendlicht ist asymetrisch,
anderes ist in Deutschland/EU nicht erlaubt.
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#87 Damit meinst du dich und deinen unpassenden Beitrag hoffentlich selber.
Hier hat niemand geschrieben das es scheißegal ist das sie jemanden blenden.
Außerdem fahren wesentlich mehr Autos rum die die mit und ohne LED Lampen blenden. Wenn mal ein Motorradfahrer dabei ist, fällt dieser kaum ins Gewicht, vor allem bei Nässe ist kaum ein Töffler unterwegs.
Also mal auf dem Teppich bleiben.
Licht kann man tatsächlich nie genug haben aber es muss auch so eingesetzt werden das niemand gefährdet wird.
Alle die hier geschrieben und mitgelesen haben sind sich dessen bewusst und versuchen bestimmt ihr bestes.
Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder, z.B. aus Unwissenheit, weil die original Funzeln als Zusatzscheinwerfer
und nicht als Nebelscheinwerfer verkauft werden. So war es zumindest bei mir. Ich hatte kein schlechtes Gewissen bis
mich die Rennleitung aufgeklärt hatte das diese Scheinwerfer als reine Nebler homologiert sind.
Ich persönlich nutze sie jetzt nur noch dann, wenn ich alleine unterwegs auf der Straße bin oder bei schlechter Sicht im Nebel.
Man kann auch dazu lernen und sein Verhalten ändern, vielleicht hat diese Diskussion bei denen die vorher der Meinung waren viel hilft viel für ein umdenken gesorgt.
Also Claus, nicht unnötig aufregen und hoffen das die Vernunft siegt.
Hi Alpentier, ich rege mich nicht auf. Nur wenn Dosen blenden, relativiert es nicht, wenn dann auch Moppeds blenden - gerade in Schräglage unangenehmer als bei PKWs.
Viele bauen bewusst etwas an, was so nicht zugelassen ist. Und ich nehme dann auch mal an, dass dann Blenden billigend inkauf genommen wird. Und wie bei Zubehörschalldämpfern, gibt der Zubehörhandel hier auch kein gutes Bild ab - er will ja nur verkaufen.
Ich hatte weiter vorne ja schon geschrieben, mit dem Lichtschalter hat man eigentlich alles im Griff.
Gruß
Claus
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#88 Alles anzeigen
Wo siehst du eine Asymmetrie?
Hierzu müsste es im rechten Bereich nach oben gehen, was es nicht tut.
(dann wäre der / die Bäume rechts ebenfalls angestrahlt)
Auf deinem Bild sieht man, dass der rechte Fahrbahnbereich aufgrund des einseitigen Scheinwerfer weiter ausgeleuchtet wird, jedoch asymmetrisch ist dies nicht.
Wo steht, dass es eine gesetzliche Vorgabe ist, dass es asymmetrisch sein MUSS?
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#89 Das Steht in der Prüfrichtlinie Nr. 44
Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung
nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie).
Diese Forderung wird nach der UN ECE Regelung ausgerichtet.
Und ja, bei der Twin wird der rechte Fahrbahnrand mehr ausgeleuchtet wie auf dem Bild zu sehen ist.
Asymetrisch heißt nicht , dass es genauso sein muss wie bei den Halogenleuchten.
Moderne LED Lampen haben Stadtmodus, Landstraßenmodus usw.
In allen Modis wird die rechte Fahrbahn mehr ausgeleuchtet.
Dafür gibt es genaue Vorgaben die eingehalten werden müssen.
Probiere es aus, fahr zum TÜV mit symetrischen Abblendlicht
Es gab früher aber ausnahmen, dann steht in den Papieren
Lichtwirkung in etwa nachgewiesen.
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#90 Das Steht in der Prüfrichtlinie Nr. 44
Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung
nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie).
Diese Forderung wird nach der UN ECE Regelung ausgerichtet.
Abschnitt 4.3.2 dieser Richtlinie (siehe hier) beschreibt, wie symmetrische Scheinwerfer zu pruefen sind, so ganz verboten werden sie also nicht sein. Auch sind viele der günstigeren Nachruestscheinwerfer symmetrisch.
Edit: Beispiel Highsider:
ZitatDie LED-Technik und der eingesetzte Reflektor erzeugen ein symmetrisches, helles Licht und sorgen für eine optimale Wahrnehmung von Bikern durch andere Verkehrsteilnehmer, E-geprüft.
Habe ich da was uebersehen?
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