Beiträge von Alpentier

    Autos haben bereits die Euro 6 D , die Euro 5/ 2 ist nur für Motorräder vorgesehen.

    Rückwirkend geht nicht, einmal homologiert und du hast Schutz für den Bestand.

    Bei den Lärmemissionen wird unter vorgegebenen Bedingungen (Messfenster) gemessen,

    was du außerhalb dieser Bedingungen Lärm produzierst ist zu vernachlässigen und kann nicht geahndet werden.

    Deswegen wird die Euro 5/ 2 dort etwas nachschärfen.


    Wenn euch eure Mühlen zu laut sind holt euch einen SD06 Endschalldämpfer aus einer 2017er.

    Ich hätte noch einen und würde tauschen, da ich einen A-krachowitsch fahre.

    (Brauche einen originalen Topf zum umrüsten beim Verkauf, da der Krapo schon meinem Sohn versprochen ist.)

    Einfach eine PN an mich.

    Ich fahre keine Zwitter-Reifen, bei mir gibt es nur noch entweder oder.

    Jeder Test zu diesem Reifen fällt anders aus, hier im Forum wird er gerne als 50:50 Reifen verkauft.

    Der Wolf ist bei 70:30 usw.....

    Und genau das ist der Punkt, es ist mir immer ein zu hoher Geländeanteil dabei, solche Reifen sind auf der Straße

    immer ein Kompromiss, sorry auch wenn dieser sehr klein Ausfällt. Aber für mich ist das nicht entscheidend, du musst ihn fahren.

    Ja, da hast du recht, ist Geschmackssache, bin aber trotzdem interessehalber deinen Hinweis gefolgt und habe mir die Bewertung für den Rally STR auf mopedreifen_de angeschaut.

    Ist sehr ernüchternd, kaum Sternchen im Vergleich zu anderen Mitbewerbern.

    Also ist auch nicht gut, dann lieber so wie Raggna es vorgeschlagen hat, auf das eigene Popometer vertrauen

    und vor allem nicht der Industriewerbung vertrauen.

    Aha,


    wieso macht das mehr Sinn, wegen deiner Werbebotschaft:thumbdown:

    Der Dunlop D610w ist auch bei mir gut weggekommen aber der A41 ist schon was anderes und vermittelt mehr Sicherheit und uneingeschränkten Fahrspaß. Er liegt satt und ist trotzdem spielerisch zu bewegen.

    Vor allem kann er nach sehr kurzen Warmlaufphase sofort bis zum Grenzbereich gefahren werden.

    Der Dunlop braucht da schon seine Zeit um auf Temperatur zu kommen, dann lässt er sich zumindest im Trockenen genauso flott aber nicht so spielerisch bewegen. Einlenkverhalten ist deutlich träger, aber tatsächlich ist er noch gut zu Händeln.

    Nicht umsonst fahre ich ihn nun schon zum vierten mal, da er durch Panikmache im Netzt oft schon im Neuzustand abmontiert wurde und ich ihn dann zum Spottpreis erhalten habe.

    Werde aber trotzdem beim nächsten Satz mal wieder auf den A41 wechseln, hat den einer noch günstig rumliegen:auto-dirtbike:

    Den Anakee III bin ich bisher noch nie ausgiebig gefahren, könnte aber über seine Vorgänger nichts schlechtes sagen.

    Wäre aber auf der Twin so oder so kein Wunschkandidat.

    Hier nochmal aus unserem Forum etwas zu den verschiedenen Gesetzen in vereinfachter Ausführung.


    Wenn das Unionsrecht als eigenständige Rechtsordnung in allen Mitgliedstaaten neben das nationale Recht tritt, ergeben sich Regelungskonflikte.
    Es ist der Anwendungsvorrang des Unionsrechts eingeführt: Das nationale Recht darf im Kollisionsfall nicht angewendet werden, unabhängig davon, ob es vor oder nach Inkrafttreten des Rechtsaktes erlassen worden ist [deutlich EuGH, Rs.106/77 (Simmenthal), Slg.1978, 629, Rn. 21/23.]


    Das entgegenstehende nationale Recht wird aber nicht ungültig, sondern bleibt in Kraft und kann auf Fälle, in denen keine Kollision besteht z.B. weil das Unionsrecht sie gar nicht erfasst weiter angewendet werden. Diese Befugnis und Pflicht zur Nichtanwendung haben nationale Gerichte jeder Instanz und auch alle nationalen Behörden. Aus dem Vorrang des Unionssrechts folgt nicht nur die Unanwendbarkeit kollidierenden nationalen Rechts, sondern auch die Verpflichtung der Behörden und Gerichte, das nationale Recht unionsrechtskonform auszulegen.

    Wie der EuGH entschied, gilt der Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht jeder Rangstufe, d.h. auch gegen über nationalem Verfassungsrecht
    [EuGH, Rs. 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft), Slg. 1970, 1125, Rn. 3; Rs. 106/77 (Simmenthal), Slg.1978, 629, Rn. 24].


    Heißt im Klartext, dass sich Judikative und Exekutive dem EU-Recht anzupassen haben sofern es nicht mit der STVO korreliert.

    Das schließt auch den TÜV mit ein.

    Wird normal auch so gelebt und die, die sich unsicher sind sollten ihre Reifen so wie früher einfach eintragen lassen.

    Ich finde jeder sollte sich seinen Kopf zermartern können wie er will:)

    Aber dieses Video verstehe ich bei diesem Thema nicht wirklich, es hätte besser in die Rubrik Reisen gepasst. Kann da auch nichts gefährliches erkennen und finde, dass die Piste in einem super Zustand war als sie befahren wurde. Das habe ich schon ganz anders erlebt, ist aber ein anderes Thema.

    Ich finde es schade, dass hier im Forum wieder versucht wird Panik und Unsicherheiten zu verbreiten, obwohl sich im Grund kaum was geändert hat.

    EU homologierte Motorräder können das fahren was im Schein bzw. im der COC Bescheinigung steht. Ausnahmen wie z.B. der TKC80 mit MS Kennung dürfen auch weiterhin mit einem Geschwindigkeitshinweis im Sichtbereich gefahren werden. Das wissen alle beteiligten und vor allem auch eure sogenannten Dorfpolzisten. Letztere kümmert das mittlerweile nicht wirklich, dafür gibt es spezielle Kontrollen die mit Gutachter anrücken.


    Verstehe die Diskussion um Radial- bzw. Diagonal-Reifen auch nicht wirklich. Holt euch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Stempel und Unterschrift des Herstellers

    geht auch in Kopie und lasst den Kram eintragen.

    Dann könnt ihr auf der Autobahn die Stollen legetim fliegen lassen.

    Im übrigen sind die beiden Links vom Ersteller dieses Treat's Müll.

    Der eine ist unterdurchschnittlich recherchiert der andere vom ADAC schon veraltet. Diese Diskussion wurde bereits im BMW Forum endlos zerkaut, geschluckt und wieder ausgekotzt. Aber auch die haben irgendwann festgestellt, dass fast alles beim alten bleibt und sich nur unwesentlich was ändert.

    Insgesamt betrachtet haben alle die Möglichkeit erhalten jedes Fabrikat zu fahren was es auf dem Markt gibt ohne auf Freigaben der Reifenhersteller warten zu müssen. Einzige Voraussetzung ist die Dimension einzuhalten mit dem Last- und Speedindex. Es gibt keine direkte Reifenbindung so wie es noch für nicht EU homologierte Motorräder Bestimmung ist.

    Warum freut ihr euch eigentlich nicht darüber?