Alle Ständer (Seitenständer und Mittelständer) müssen den Vorschriften genügen und daher entweder im Rahmen der Homologation oder einer nachträglich erteilten ABE genehmigt werden.
Ständer die dem nicht entsprechen sind nach den Vorschriften zur HU als schwerer Mangel zu bewerten. Plakette darf nicht erteilt werden.
Wenn ein Prüfer seine Brille vergessen hat und das nicht kontrolliert, ändert das nichts daran, dass das Motorrad nicht den Vorschriften entspricht.
Entsprechend der erteilten nachträglichen ABE sind die Ständer mit Hersteller, Typbezeichnung und Genehmigungsnummer zu kennzeichnen. (Entfällt beim OEM Ständer, da im Rahmen der Homologation beschrieben)