Alles anzeigen.... Ansonsten erlischt einfach die Betriebserlaubnis .....
§ 19 (2) StVZO https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html
(Wenn z.B. ein Ständer die technischen Voraussetzungen für eine ABE erfüllt aber keine ABE beantragt wurde tritt auch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf und die BE ist nicht erloschen)
Das erlöschen einer BE ist schon an recht große Hürden geknüpft
Aber jeder hat natürlich ein persönliches Interesse daran, dass z.B. die Halterung des Hauptständers nicht brechen kann, der Hauptständer dann nicht schief im Rahmen hängt und mit dem Ausleger oder Fuß einen Reifen aufschlitzt.
Daher den Lieferanten kontaktieren, das mit einer ABE dort klären.
Wenn keine ABE vorhanden ist, kann jeder dann seine persönlichen Schlüsse daraus ziehen und mit der persönlichen Risikobereitschaft in Einklang bringen.