Alles anzeigenHinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig."
Den Absatz 6 des 36er richtig lesen
(6) [Satz 1]
An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.
[Satz 2]
Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug.
[Satz 3]
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
[Satz 4] Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
90/90 - 21 M/C 54V TL = Reifen zugelassen für Geschwindigkeiten bis 240 km/h
90/90 - 21 M/C (54V) TL = Reifen zugelassen für Geschwindigkeiten über 240 km/h (z.Z. ergänzt um eine Grenzgeschwindigkeit z.B. V250) - Limit (54V) geht bis Tempo 270 wenn keine gesonderte spezielle Begrenzung z.B. V250
Über die Reifenmischung (Silica ja/nein/wieviel) der beiden Diagonalreifen macht die Reifenbezeichnung nach ECE R75 und ETRTO keine Aussage