Alles anzeigenAuf die Abmessungen aufpassen....
Gemäß der Anlage C des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 ist das Nationalitätszeichen ein länglich rundes und weißes Schild der Breite 30 cm und Höhe 18 cm. Die bis zu drei Buchstaben müssen eine Höhe von 10 cm und eine Strichbreite von 15 mm aufweisen. Nach § 5 dieses Abkommens ist dieses Unterscheidungszeichen rückseitig auf einer Tafel oder auch auf dem Fahrzeug selbst anzubringen.
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (Anhang 3) vom 8. November 1968 lässt auch ein kleineres Zeichen zu: 8 cm hohe Buchstaben mit einer Strichbreite von 10 mm sind auf einer weißen Ellipse der Breite 17,5 cm und Höhe 11,5 cm in schwarzer Farbe aufgemalt.
Koffer gelten für die Anbringung nur wenn mit dem Fahrzeug fest verbunden..... Also extra Blechtafel anfertigen lassen....
Ironie wieder aus....
Auch hier: Leider keine Ironie, sondern der Amtsschimmel 😣