Alles anzeigenFrage an Euch: weiß jemand von Euch ob es ein Regelwerk für die Ermittlung des Restwertes von Motorrad und fest verbautem Zubehör gilt? Wenn ja, wo kann ich das einsehen? Oder ist die Versicherung da frei in Ihrer Entscheidung wie viel sie bezahlt?
Das ist bei jeder Versicherung anders. Bei der LVM z.B. sieht das so aus:
- Neupreiserstattung für neu erworbene Motorräder: Ein Motorrad ist bei Totalschaden und bei Diebstahl 24 Monate lang nach Erstzulassung auf den Ersterwerber zum Neupreis versichert.
- Kaufwertentschädigung für gebrauchte Motorräder: bei Totalschaden oder bei Entwendung zahlen wir innerhalb von 18 Monaten nach Kauf den Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtmotorrads, welches es zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Du wirst das sicherlich im "Kleingedruckten" finden was deine Vers. hier für Leistungen bietet. Deine Fragen sollten auch vom Versicherer beantwortet werden, komplizierter ist es bei einer Online-Versicherung. Hier hilft sicher nur das Kleingedruckte (und die Ausdauer es zu lesen).
Gutes Gelingen, lass dich nicht über's Ohr hauen!
