Seit Juli 2023 dürfen nur noch Helme mit der neuen Sicherheitsnorm ECE 22.06 produziert werden. Der Handel darf seine Altware dennoch abverkaufen. Die neue EU-Norm erlaubt den Ländern zwar, einen Verkauf von 22.05-Helmen ab 1.1. 2024 zu untersagen, aber Deutschland und andere Länder wollen von der Regel keinen Gebrauch machen. Dennoch glaube ich, dass 22.05-Helme noch günstiger werden.
Es gibt übrigens meines Erachtens einen relevanten Unterschied zwischen 22.05 und 22.06 bei Klapp- und Modularhelmen. Früher gab es 22.05P für Integral- und 22.05J für Jethelme. Viele Klapphelme italienischer Marken (Caberg, Nolan) hatten ein Prüfzertifikat 22.05P/J, was bedeutet, dass sie sowohl als Jet- wie auch als Integralhelm geprüft waren. Klapphelme von Schuberth und Shoei zum Beispiel hatten in der Regel nur eine Zulassung als Integralhelm (22.05P). Zunächst einmal bedeutet das das Offensichtliche: Ein Klapphelm erreicht dann seine optimale Schutzwirkung, wenn er zugeklappt ist. In Italien hat der Unterschied zwischen P und P/J aber auch rechtliche Folgen: Die italienischen Gesetze schreiben das Tragen eines Helmes von mindestens 22.05 vor, und er muss richtig aufgesetzt werden. Das bedeutet, dass italienische Klapphelme nach 22.05P/J in Italien sowohl offen als auch geschlossen gefahren werden dürfen, ein Schuberth ohne P/J dagegen nur geschlossen. Wer dagegen verstößt, könnte Ärger bei Straßenkontrollen bekommen, oder Stress mit der Versicherung bei einem Unfall.
In der Bedienungsanleitung meines Schuberth E1 steht sogar drin, dass man ihn nicht offen fahren darf.
Bei ECE 22.06 ist diese Unterscheidung offenbar aufgehoben. Helme mit beweglichen oder abnehmbaren Kinnstücken werden grundsätzlich mit und ohne Kinnstück geprüft und erfüllen dann in beiden Aggregatzuständen die Norm. Auch in Italien.