Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an SENA gestellt und erhielt folgende Antwort:
Mit den neuen Helmen nach ECE 22-06 ist wie folgt:
Hat der Helm die Homologation "Special accessory (SA)", so kann er mit oder ohne speziell für dieses Modell entwickeltes und homologiertes Zubehör (z.B. ein spezifisches Headset) verwendet werden.
Hat der Helm die Homologation "Universal accessory (UA)", so kann er mit oder ohne universelles und homologiertes Zubehör an bestimmten Stellen des Helmes (z.B. ein allgemeines Headset) verwendet werden, wobei das Zubehör ebenfalls die Homologation UA haben muss. (das 20S EVO oder 30K haben diese Homologation nicht)
In Deutschland genügt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein geeigneter Helm, somit können Sie in Deutschland weiterhin das 20 bez. 30 verwenden, aber in anderen EU-Ländern ist man etwas genauer. So kann es in Luxemburg passieren, dass ein Bußgeld verhängt wird (1 Punkt + 250 EURO Bußgeld), da die Zulassung erlischt, sobald man an einen Helm mit ECE-Zulassung Zubehör ohne Homologation anbringt, egal ob nun ECE 22-05 oder ECE 22-06.
Ob der Sena 50 oder 10 und andere die Homologation UA haben, wurde nicht erwähnt. Müsste man nochmal nachfragen. Aber ich habe die 20S EVO und das 30K, daher die Erwähnung in der Antwort. Da ich mehrere Helme habe, brauche ich nur das Bedienteil zu wechseln, das spart Kohle. Ein integriertes Headset sieht sicherlich besser aus als ein angeflanschtes, aber wenn der Helm getauscht wird, muss man auch ein gut funktionierendes Headset entsorgen. Nachhaltig ist das nicht und mir tut das in der Seele weh!
Aber was man darf, ist das Eine, was man tut, das Andere.