Man könnte auch darüber diskutieren, ob man sein Fahrzeug in Feuerwehr-Rot, einer Tagesleuchtfahrbe lackieren/folieren darf. Nein, die Farbe ist nicht geschützt. Sie gilt aber beim TÜV aufgrund ihrer Fähigkeit als "Beleuchtungseinrichtung".
Nun ist bei Motorrädern die Warnweste nicht Bestandteil des Motorrades, sondern des Fahrers. Die Bekleidung des Fahrers unterliegt keiner TÜV-Prüfung.