Nach einem dankenswerten Hinweis von pip, dass 2 zusätzliche Fernlichter nicht zulässig sind, habe ich einen guten Kumpel von der DEKRA gefragt, der mir das bestätigt hat, dass das nicht zulässig ist. Damit scheidet das für mich aus, aus dem Alter für unzulässige Sachen bin ich raus
Ich habe mich daher für die Nebler von Moto Bozo entschieden, vielen Dank an die ForumPower.
Es ist tatsächlich so, dass bei Zulassung nach StVZo tatsächlich auch nur ein Nebelscheinwerfer zulässig ist, aber nach EG Zulassung, wozu die ATAS gehört die 2 Nebler erlaubt sind
P.S. Ich freue mich auf das Treffen in Walsrode, hoffentlich weiß die Haus -und Hofbrauerei Bescheid und die haben die Maische schon mal angeworfen