Alles anzeigench kenne das so, daß eine gewisse Anzahl an Mindeststunden vorgeschrieben ist.
Die Nacht- und Autobahnfahrten zählen auch zu den Pflichtstunden.
Kombinieren ging auch, also nachts Autobahn, nur gefahren werden mußte es.
Der Fahrlehrer mußte das unterschreiben und der Fahrschüler auch.
Da die Fahrlehrer um ihre Lizenz fürchten müssen wenn Schmu gemacht wird,
halten die nicht nur wg der Kohle für die Stunden die Mindestanforderungen ein.
Sorry, Du hast natürlich völlig recht!
Als schusslig-alter, seniler Mann bin ich einfach von mir ausgegangen, ohne zu beachten, dass ich ja von Sonderregeln profitierte. Ich hätte ja sogar gar keine Ausbildung absolvieren müssen... (ich hab den A2 Automatik mit 58 gemacht und zwei Jahre Später den offenen A auf Schalter).