Helmnorm ECE 2206

  • #31

    Genau so dachte ich mir das schon. In D ok, aber im Ausland dann unter Strafe verboten.

    Damit sind wir wieder bei meiner Frsge oben, was das wieder für‘n Scheiss ist.

    Die Polizei muss sich ja bloß Hi stellen, paar Helme mit der eve 22.06 optisch erkennen können und schauen ob ein Headset montiert ist. Schon haben sie dich und können genauer schauen. wieviele Nachrüst-Headsets es mit der UCs gibt, weiß ich nicht.

  • #32

    In Luxemburg wird es aber nicht, bzw. extrem selten, geahndet. Meist nur als letzte "Erziehungsmasnahme" bei einer Kontrolle nach auffälliger Fahrweise, o.ä.


    Ich fahre viel in Luxemburg und mein Sena wurde noch nie bemängelt am Helm.

  • #33

    Mit ein bisschen Nachdenken kommst du drauf welche Auswirkungen Anbauten an einen Helm haben könnten. Wenn du jetzt in der Rolle des Gesetzgebers wärest und du das Ziel der Verringerung von Unfallopfern oben in deiner Agenda stehen hättest, dann würdest du vermutlich auch so eine Entscheidung treffen.

    Es ist halt erstmal eine Neuerung die dir als Anwender missfällt - technische Lösungen gibt es.

  • #34

    Ich habe das auf der Seite von Held gefunden: (übersetzt aus dem englischen)


    Nach sechzehn intensiven Sitzungen in den Jahren 2020-21 hat das Konsortium erfolgreich 22.06 Änderungsanträge durchgesetzt, die sich mit integriertem Kommunikationszubehör für Helme (wie z.B. helmspezifische Einheiten - z.B. AGV's Insyde) und Zubehör für den Nachrüstmarkt (z.B. Freecom, Spirit, Packtalk, UCS, etc.) befassen und diese berücksichtigen.

    Im Einzelnen:

    1. Helmhersteller können sich für die Homologation eines 22.06-Helms entscheiden

    a. ohne jegliches Zubehör

    b. mit einer eigenen spezifischen/integrierten Kommunikationseinheit, und/oder

    c. Als einbaufertiges Universal-Kommunikationsgerät.

    2. Die Kommunikationshersteller können wählen

    a. das Gerät als universelles Zubehör zuzulassen oder b. als helmspezifisches Zubehör.

    Wenn das Gerät als universelles Zubehör zugelassen ist, kann es an jedem Helm angebracht werden, der als "einbaufertiges" universelles Zubehör gemäß der Vorschrift 22.06 zugelassen ist. Diese Art der Zulassung ähnelt in vielerlei Hinsicht der gemeinsamen ISOFIX-Norm für Kindersitze.


    hier noch das original Dokument: https://www.held.de/wp-content…2023/03/FAQ_ECE-22.06.pdf

    Honda CRF 1100 A // SD08 Tri-Color

  • #35

    Sorry, was für ne scheiss Aussage. Bin kein Ingenieur oder Materialkundler. Mit Nachdenken hat das wenig zu tun. Würdest du mit etwas Nachdenken aber selbst drauf kommen.

  • #36

    Ich frag jetzt mal provokativ,warum die nicht "geeignet" sind?

    Was ist denn die Rechtsgrundlage?

    Eine Norm?

    Dann sind wir wieder auf Anfang.


    Und wenn der Versicherer nicht leistet und behauptet,dass der Helm nicht ausreichend "geeignet" gewesen sei,weil ein Headset an einem Helm neuer Norm nachgerüstet wurde?

    Spätestens dann geht der Tanz mit Gutachtern los,...und dann ist der Stand der Technik....die Norm!

    Erstes Argument wird sein,daß das Produkt nicht mehr der Konformitätserklärung des Herstellers entspricht;

    es sei denn der Hersteller hat in seiner Erklärung bestimmte Systeme "zugelassen".


    Nicht,daß ich falsch verstanden werde,ich halte es auch für "überzogen".

    Aber wie so oft steckt hier der Teufel im Detail.

    Allerdings muss spätestens jetzt klar sein,daß man nicht mehr am Styroporkern rumbröseln kann ,um seine großen JBL da reinzubekommen.


    In der Hoffnung,daß hier jeder von uns nicht in die Situation kommt seinen Helm nutzen zu müssen.


    Gruß

    Grommi

  • #37

    Geeigneter Helm (nur für den Bereich der StVO)


    Motorradhelm
    Gemäß § 21a Abs. 2 StVO  muss derjenige, „der Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von…
    kanzlei-voigt.de


    Scoo


    Stell dir vor du montierst eine Gegensprechanlage mit einer Dicke von 3cm an die Seite deines Helmes. Der Hersteller hat es gut gemeint und die Oberfläche gummiert… richtig fieser Gummi der extremen Grip aufbaut

    Du stürzt und rutscht auf der Seite liegend übern Asphalt… genau auf dem Gummiklotz mit extremen Grip…. Dein Kopf bekommt dadurch einen Drehimpuls der leider fürs Genick grenzwertig wird


    Wäre es nicht sinnvoll wenn die Anlage so gestaltet wäre, dass die Oberfläche taugt, eine Halterung z.b. eine Sollbruchstelle hätte, die Lautsprecher ohne zusätzliche Aushöhlung in den Helm passen…. usw. usw.


    Da braucht es keine besondere Ausbildung, nur ein bisschen Nachdenken was passieren könnte

  • #39

    Mit ein bisschen Nachdenken wäre auch der Gesetzgeber darauf gekommen, dass der Anreiz, sich einen 22.06er Helm zu kaufen mit dieser Norm deutlich geschrumpft ist.
    Ich jedenfalls werde meinen 22.05er Helm mit gerade neu gekauftem Cardo sicherlich deutlich länger fahren, um nicht schon wieder ein neues Kommunikationssystem erwerben zu müssen.

    Gruß aus'm Weserbergland
    Lars :happy-sunny:


    Schräglage = Qualitytime! :handgestures-thumbupleft:

  • #40

    Dem "Gesetzgeber" ist schon klar,daß es Jahre dauert,bis die neue Helmgeneration flächendeckend Verwendung findet und ich bin froh,daß es in Deutschland für den Privatmann keine Übergangsfristen gibt.

    So kann ich jetzt meinen Helm noch 10 Jahre fahren und mein Headset brauche ich auch nicht neu zu kaufen.... :handgestures-thumbupright:


    Wobei mich bei der aktuell neuen Generation mehr die Gewichtszunahme ärgert,als die Headset Geschichte.

    Gruß

    Grommi

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