Die Schweiz ist halt ein nicht EU Land.
Ich vestehe allerdings auch nicht,warum ein normaler TÜV nicht ausreicht.
Das COC erklärt doch die Übereinstimmung und die EZ war in Deutschland
,oder muss für den Einsatz in der Schweiz etwas geändert werden?
Ich würde mal bei der Aufsichtsbehörde für die Zulassungsstelle deines Landkreises nachfragen:
wird wohl die Bezirksregierung oder Ähnliches sein.
In der Regel sitzt dort Jemand,der die Widersprüche des Landkreises bearbeitet und eventuell hat er schon einen ähnlichen Fall auf dem Tisch gehabt und kann dir Auskunft erteilen.
Auch Sondergenehmigungen werden in der Regel dort erstellt.
Ich habe da leider bei einem Ducatiimport Anfang der 90iger (EU Binnenmarkt) ausgiebig von Gebrauch machen müssen.
Als letzten Weg schriftlich einen Antrag auf Zulassung stellen (macht man eigentlich immer auf der Zulassungsstelle),dann kommt die Absage,und die möchtest du dann mit einer schriftlichen Begründung (Verwaltungsakt)
Dann kann man die Entscheidung nachvollziehen.
Kostet zwar Zeit,Kohle und Nerven,aber dann hast du etwas Handfestes.
An irgendwelche mündliche Äußerungen der Zulassungsstelle wird sich im Zweifel eh keiner erinnern wollen.
Ergo..hartnäckig bleiben
Ach ja,ohne Hauptuntersuchung wird es nicht klappen.
Ich würde einfach eine HU machen lassen und dann ganz blauäugig zur Zulassungsstelle fahren;
vorausgesetzt,daß für die Schweizer Zulassung nichts am Fahrzeug umgerüstet wurde ...
Dein Umzugsgut hat doch den Vorteil,daß das COC die Übereinstimmung mit allen notwendigen EU Normen aufzeigt.
Was will die Zulassungsstelle denn noch außer einer gültigen HU/AU?