ATAS von Hebebühne „gefallen“

  • #92

    Danke. Genau so sehe ich es auch.

    Es war übrigens nur ein Jahresservice , als es von der Bühne flog.

    Aus über 1 Meter Höhe.

  • #93

    Dirk, .... ich denke wir haben alle die gleiche Rechtsauffassung: Die Werkstatt muss dich in den Zustand versetzen der bestand bevor das Motorrad von der Bühne gefallen ist.

    Damit steht dir aber natürlich auch kein neues Motorrad zu.

    Und jetzt beginnt das Thema mit dem Verhandeln, und das ist das was wir dir -- zumindest ich -- gleich am Anfang suggeriert und geraten haben.

    Das reparierte Motorrad hat nicht mehr den gleichen Zustand wie vorher. Versicherungstechnisch ja, faktisch aber nein!

    Das siehst du ja jetzt selber, oder?


    Genau deshalb hätte ich auf ein neues Motorrad gedrängt oder eine Tageszulassung etc. .


    Da hättest du die Werkstatt an ihrer Ehre packen müssen und verhandeln mit allen Tricks. Von Vertrauensverlust und zuvor langjähriger Treue angefangen, bis zum Bestehen auf Bestellung eines neutralen Gutachters zur Anfertigung eines Unfallgutachtens , sowie der Meldung bei der Innung und der zuständigen Aufsichtsbehörde.


    Mit einer neuen Maschine oder einer Tageszulassung hättest Du allerdings etwas Besseres bekommen, es sei denn die hätten ein Motorrad gefunden mit der gleichen Laufleistung und den gleichen Verschleißerscheinungen wie deine hatte.


    Und wenn du bei was Besserem etwas drauflegen hättest müssen, wäre es unterm Strich für dich dennoch wesentlich besser gewesen als der Murks den du jetzt hast und vor allem wäre das blöde Gefühl weg. Und du hättest keine Unfallmaschine.

    viele Grüße von der Mosel, Manfred :at3:

    3 Mal editiert, zuletzt von ManfredA ()

  • #94

    Servus.


    Meine ATAS steht jetzt seid gut 2 Monaten bei HONDA. Ein Gutachter von deren Versicherung hat einen Schaden von 4068€ ermittelt.

    Der Schaden am Rahmen soll lackiert werden.


    Es gibt 2 Angebote: Reparatur oder 6000€ Zuzahlung für eine 2023 er.

    Wobei ich den zweiten Vorschlag mehr als lächerlich finde.



    HONDA behauptet, die Maschine gilt nach der Reparatur nicht als Unfaller.

    Was sagt ihr dazu? Muß ich also bei einem evtl Verkauf den Unfall dann nicht angeben oder ist das falsch, was die behaupten.


    SG

  • #95

    Hallo,


    nach meinen Erfahrungen, ist ein Rahmenschaden "immer" ein Unfallfahrzeug. Unabhängig davon ob er getauscht wird oder nicht.

    Ohne tauschen sowieso. Denke mal anders, du verkaufst die Maschine repariert irgendwann und es passiert was. Wenn dann dieser Schaden mit der Reparatur raus kommt, ist der schwarze Peter ganz sicher bei dir.

    Nach Deutschen Recht ist es eigentlich so,ersetzt werden muss:

    - Wert der Maschine vor dem Unfall

    - Nutzungsausfall

    - Wertverlust

    Das sollte dir zustehen. Die Höhe der einzelnen Positionen ist Verhandlungssache.

    Jedoch ohne eigenen Anwalt ist eher unwahrscheinlich das du da einen vernünftigen Deal bekommst.

    Am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht, Ein Spezialist ist da immer besser.

    Bei einer Einigung ohne Verhandlung bleiben die kosten deines Anwalts meistens bei dir. Wie gesagt Meistens, ist jedoch auch Verhandlungssache.

    Bei einer Verhandlung klärt die Schuldfrage wer die Kosten tragen muss.

    Bei der Nummer gehst du wahrscheinlich ohne Anwalt den Bach runter und zahlst mehrfach richtig drauf.

    Du zackerst schon viel zu lange mit dem Hondahändler rum.


    Grüße

    Olaf

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