ATAS von Hebebühne „gefallen“

  • #82

    Hallo Dirk,

    ich hätte zu der Werkstatt kein Vertrauen mehr.

    Und bei einem Gutachter, den die Werkstatt beauftragt, hätte ich auch kein Vertrauen.


    Ich hoffe, die Sache kann schnell und nervenschonend zu deiner Zufriedenheit abgeschlossen werden.


    Btw, und etwas OT, aber trotzdem herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Dirk :occasion-birthdaymulticolor:

    ne Rote mit DCT, auf CTA3; HS, CLS-Öler+Heizgriff-Kit; Jungbluth-Sitzbank; TOMTOM Rider400; Honda-Koffer; ~4,6 l/100km; Alu-Eigenbau: Gepäckplatte, Navi-Halter, Seitenständer- u. Bremshebelverbreiterung

    7 Forumstreffen 2018-2024 :attreffen:  
    Vorher: Kawa KLR 650 A


    Carpe Diem :at4:

  • #83

    Da bin mal ganz auf der Linie von ManfredA

    Nachdem diese Werkstatt es fertig gebracht hat, ein Motorrad von der Hebebühne

    zu schmeißen, bei der "Reparatur" erbärmlich gepfuscht hat, hätte ich da bei einem

    Rahmentausch nie mehr ein gutes Gefühl.

    Ein Rahmentausch entspricht ja praktisch einer Neufertigung des Fahrzeugs und wer

    weiß schon, ob bei einer kompletten Zerlegung nicht noch weitere, bisher nicht sicht-

    bare Schäden auftauchen. Und ob die Werkstatt dann wirklich alle verdächtigen Tei-

    le tauscht? Unter Umständen kann sich das noch Jahre später negativ auswirken und

    dann beweis mal, daß es Spätauswirkungen der erfolgten Reparatur sind.


    Auf so einer Bastelbude würde ich mich nie wieder wohl fühlen. Da gäb´s für mich

    nur eins - Weg mit dem Ding. Und dann über den Anwalt das beste beim Tausch

    gegen eine neue oder eine gleichwertige gebrauchte rausholen.


    Mit einer anderen Werkstatt den ganzen Zirkus von vorne? Als andere Werkstatt

    würde ich bei der Vorgeschichte dankend ablehnen.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #84

    Danke dir

  • #85

    Hallo Dirk,

    Auch ich rate dir dringend von einem Rahmentausch ab.

    Nimm lieber eine unfallfreie gebrauchte Maschine, oder lass dir eine neue hinstellen und zahle die Differenz drauf, wenn du noch etwas Geld übrig hast.

    Damit du finanziell möglichst glimpflich aus der ganzen Sache rauskommst, würde ich mir an deiner Stelle einen Rechtsanwalt und einen eigenen Gutachter hinzuziehen.

  • #86

    Wenn die Werkstatt bisher schon suboptimal gearbeitet hat, würde ich dort ganz bestimmt auch keinen Rahmentausch durchführen lassen.

    Persönlich würde ich ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen, das Geld oder eine andere AT des Händlers vorziehen oder mir, je nach Budget, eine gebrauchte "neue AT " von einem Member hier oder ein Winter/ bzw. ein MY 2023er Abverkauf-Schnäppchen von einem anderen Händler holen wollen.

    Egal wie du dich entscheidest toi toi toi das die Sache doch noch einen möglichst zufriedenstellenden Ausgang für dich nimmt.

    Historie : Honda VTR 1000F, Yamaha Vmax, Yamaha XS 1100, Yamaha XT 500

    Einmal editiert, zuletzt von Loner ()

  • #87

    Liebe Leute, was habt ihr für eine Rechtsauffassung?


    Es ist klar, dass hier (wie bei jedem Unfall) keine der Lösungen optimal ist.

    Aber es ist doch völlig ausgeschlossen, dass ein Kunde sein Moped zur Reparatur in der Werkstatt abgibt und "das beste Angebot" nach deren Pfusch sein soll, dass man neben den geplanten Reparaturmaßnahmen noch tausende Euro für ein Tausch/Neumoped drauflegen soll. Dieses Spielgeld hat nicht jeder auf dem Regal liegen.


    Dirk muss ein Moped bekommen, dass der Maschine zum Zeitpunkt der Reparaturabgabe entspricht (natürlich fertig repariert). Punkt. Ohne Zuzahlung. Das geht ja gar nicht. Die einzigen, die draufzuzahlen haben ist die Werkstatt, nicht er!

    :atblack:
    #niewiederistjetzt!
  • #88

    macblum : Steht doch außer Frage und da jetzt auch ein Anwalt konsultiert wird/ wurde sollte zumindest der rechtliche Teil jetzt laufen.

    Bleib für mich die Frage ob Reparatur des Mopeds mit den neuen Erkenntnissen der Schäden noch Sinn macht und wenn ja dort oder besser woanders ? oder als anderer Weg doch eine andere AT.

    Edit: Ich würde jetzt keine Reparatur mehr wollen sondern Ersatz. Frage ist ob der Händler auf Verlangen eine gleichwertige gebrauchte AT besorgen muss oder ob die Varianten nur "Neumaschine mit Zuzahlung" oder Geld statt Moped rechtlich aussreichend sind.

    Historie : Honda VTR 1000F, Yamaha Vmax, Yamaha XS 1100, Yamaha XT 500

    2 Mal editiert, zuletzt von Loner ()

  • #89

    Normal muss das Motorrad jetzt in eine andere Honda Werkstatt, wo ein Gutachter kommt und das Teil begutachtet. Das wird auf Totalschaden hinaus laufen. Daraufhin muss ihm der Zeitwert ersetzt werden.

    Hatte der Händler eine Betriebshaftpflicht? Dann mit der auseinander setzen.

    Aber vielleicht hat ein findige Anwalt noch bessere Ideen. Also Anwalt zuerst.

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