ATAS von Hebebühne „gefallen“

  • #121

    Ich als Büromensch frage mich, warum der Rahmen nie/nicht geschweißt wird?

    Da sind doch immer Schweißnähte dran, die Rahmenteile werden doch nicht miteinander verschraubt.

    Ist eine industrielle Schweißnaht immer besser als eine manuelle? Wenn es ein entsprechend geschulter Fachmann macht, was soll daran ein Problem darstellen?

    Gruß Heiko :character-blues:


    Verstehe ich, akzeptiere ich, find´ ich trotzdem scheiße.

  • #122

    Genau das habe ich auch nie verstanden, habe diese "Regel" aber immer akzeptiert. Wahrscheinlich darfst Du am Rahmen nach Abnahme des Baumusters nix mehr verändern.

  • #123

    Wie schon geschrieben wurde, verändert das schweißen die Struktur des Materials (also des Metalls), das die Schweißnaht umgibt. Es könnte also passieren, dass, wenn die Schweißnaht mit der das Geweih an den Rahmen geschweißt wurde, erneuert wird, das Metall des Rahmens in der Umgebung der neuen Schweißnaht geschwächt würde. Das ist von außen mit bloßen Auge nicht zu sehen. Dazu bräuchte man Röntgenaufnahmen des Rahmens, oder ein anderes Verfahren mit dem man „in das Metall hinein sehen“ könnte. Im schlimmsten Fall könnte dies zu einem späteren Bruch des Rahmens an dieser Stelle führen.

    Der Meister meiner freien Motorradwerkstatt hat mir allerdings erzählt, dass es in Deutschland Schweißexperten geben würde, denen das Schweißen an einem Rahmen erlaubt sei. Ob das wirklich so ist und ob das auch für Österreich gilt, kann ich nicht sagen.

  • #124

    Diese pauschale Aussage ist so nicht gültig. Es gibt eine Reihe von erlaubten Punkten z.B. Seitenständeraufnahme, Lenkanschlag, Verkleidungshalter usw. bei denen nach entsprechender Schweißerausbildung auch Schweißarbeiten zulässig sind. Die Beurteilung trifft dabei der ausgebildete, geprüfte Schweißer vor Ort.


    Ob im Bild ein "Verzug" des Halters vorliegt, kann ich nicht beurteilen, da ich keine Lageabweichungen erkennen kann. Ob es sich bei dem abgeplatzten Lack um einen Riss handelt oder nur um einen Lackschaden (kennt man ja von anderen weißen AT-Rahmen) muss über eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung geprüft werden.


    Ohne den Unfallablauf zu kennen, wundert es mich nur das im hinteren Bereich des Fahrzeuges keine Schäden festgestellt wurden. Das ist aber nur ein "wundern" - der SV wird vor Ort seinen Auftrag korrekt erledigt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Papinator ()

  • #125

    Ja, darüber wundere ich mich auch, dass das einfach nur lackiert wird.


    Das weit schlimmere ist aber, dass der „FHH“ mich nach der 1. Reparatur vom Hof verabschiedet hat, mit der Aussage: „Es ist alles wieder i. O. Alles wurde repariert, die Lampe hatte zum Glück keine Beschädigung.“


    Vielleicht haben die gedacht ich bin der völlige Trottel vom Dienst.

  • #126

    Da würde ich mit Hinweis auf die Lackabplatzung und den verzogenen Halter den SV kontaktieren und nach einer zerstörungsfreien Prüfung des Ausnahmepunktes nachfragen....


    Und natürlich solltest du ganz ganz aufmerksam den hinteren Bereich deines Fahrzeuges prüfen, ob du da nicht noch Schäden erkennen kannst, dann natürlich ein nachträgliches Gutachten fordern.


    Problemfall ist hier mit Sicherheit der Stamm-SV des Händlers tätig geworden ist... und jetzt will ich dem SV nichts unterstellen aber manchmal hat der SV die Möglichkeit zwischen Austausch und Nachbesserung zu unterscheiden. Das man nicht mehr fordern kann, als nach den Umständen möglich ist, versteht sich. Du müsstest z.B. dieses Gutachten bei Verkauf des Fahrzeuges offenlegen.... was wird dann ein evtl. Käufer zu dem von dir genannten Preis sagen.... wird er nachverhandeln und weniger bezahlen wollen? Schau mal in dein Gutachten, ob wegen der Instandsetzung des Rahmens (wird ja nicht ausgetauscht) ein merkantiler Minderwert berücksichtigt wird (vermutlich unter 500€)

  • #129

    Also beim Auto - wenn mit mal jemand reingefahren ist - bin ich immer sofort selber zum Gutachter gefahren - oh glaub sogar, bevor ich die Regulierung hatte. Das dauert ja meist recht lang und ich konnte und wollte die Karre nicht so lang verkehrsuntüchtig stehen lassen - vor allem auf der Straße da kein Parkplatz vorhanden.

    Der Gutachter hat dann auch wie üblich (Zusatz-) Ausstattung mit dem Wert ermittelt. Dieses Gutachten habe ich dann mW auch eingereicht. Von der Gegnerversicherung kam nie jemand und wenn, wäre der Schaden eh schon behoben gewesen aus o.g. Gründen.

    Dass es jetzt um ein „Spassgefährt“ geht welches man auch mal wochenlang stehen lassen kann ist ja nicht immer so


    Edit


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    Ich würde da nicht fragen sondern drauf bestehen!

    Der Gutachter von der WS wird im Zweifelsfall „für“ die Werstatt gutachten.


    Dein Anwalt taugt nix imho.

  • #130

    Man sollte die Bedingungen die bei Haftpflichtschäden (Fahrzeug) herrschen, mit den Bedingungen bei Haftung nach einem Werkvertrag und daraus resultierenden Haftungen nach 823 BGB nicht in einem Topf werfen.


    Und wenn der eigene Anwalt dieses Vorgehen als legitim bezeichnet wollte man hier erst mal glauben.


    Es steht natürlich jedem frei einen eigenen SV zu beauftragen (und zu bezahlen) sowie bei Abweichungen der beiden Gutachten, den Schädiger verklagen. Dann wird das Gericht einen dritten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen und dort die Sachlage klären lassen.

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