Verlängerte Garantie für Display?

  • #24

    BREAKING NEWS:

    Ich habe gerade die Info von meinem fHH bekommen:


    Moin Andreas,



    ab heute ist es offiziell, Honda gibt ab Erstzulassung 10 Jahre Garantie auf die Displays. Somit könnten wir deins dann auch endlich gegen ein neues Tauschen! J



    Mit freundlichen Grüßen



    Edit: okay, war ich nicht der Erste ... :confusion-shrug:

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von macblum ()

  • #25

    Freut mich, daß die Sache nun doch ein glückliches Ende genommen hat.

    Danke auch, daß du dir die Mühe gemacht hast, die gute Nachricht in den

    diversen Display-Threads zu posten.


    Gibt es da von Honda eigentlich eine offizielle Mitteilung?

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #26

    1. abwarten, das Teil ist noch nicht geliefert, eingebaut oder getestet.

    2. ja, in der Hoffnung, dass die Reaktionen nun hier IN EINEM THREAD zusammenlaufen
    3. keine Ahnung

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

  • #28

    ...das sollte in unser aller Interesse und in unserem Interesse geklärt werden!


    Da bei den Inspektionen nichts am Display gemacht wird und dies auch keinerlei Wartung benötigen dürfte, halte ich die hier angesprochene Vorraussetzung, das alle Inspektionen 10 Jahre lang beim FHH gemacht werden müssen, für unhaltbar. :o


    Viele von uns machen ja nach Ablauf der Werks-Garantie zumindest die Jahresinspektionen, Ölwechsel und Bremsbelagswechsel verständlicherweise selbst.



    Da sollte Honda gegenüber "Motorrad-News" ja auch dazu was erklärt haben, oder?

    viele Grüße von der Mosel, Manfred :at3:

    2 Mal editiert, zuletzt von ManfredA ()

  • #29

    Offenbar ist es nicht in jedem Land gestattet, den Fachhändlerzwang bei der Wartung durchzusetzen. Im Servicehandbuch gibts einen Passus, welcher sinngemäss dem Eigentümer erlaubt, im Falle von vorhandener Sachkenntnis und dem nötigen Werkzeug, Reparaturen und Wartung selbst durchzuführen.


    /Edit:


    Screenshot aus Seite 3-3 des Servicemanuals


  • #30

    Ja, das kam aus der Redaktion:

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

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