Vorsicht im Weserbergland ab 2024

  • #21

    Normalerweise, wenn ich das scxhreibe 'der Lärm nervt', dann werde ich gleich angeflamet:

    Warum bist Du auch da hingezogen. Hättest ja woanders hinziehen können.


    Da werde ich dann aber irgendwie sprachlos.


    Aber hier muss ich nicht sprachlos werden... :wboy:

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #22

    Bei einem "normalen" Überholverbotsschild ist das Überholen von Zweispurfahrzeugen verboten, Moppeds dürfen somit vom PKW überholt werden. Ausnahme, wenn eine durchgehende Mittellinie vorhanden ist und die Fahrspur nicht überbreit ist.

    Gruß Heiko :character-blues:


    Verstehe ich, akzeptiere ich, find´ ich trotzdem scheiße.

  • #25

    Dann dürfen einspurige Fahrzeuge die zweispurigen überholen?

    Das wäre ja mal eine interessante Interpretation…


    Wenn ich das Symbol „Rotes Auto“ in Zeichen 276 deute, sind ein- und zweispurige Fahrzeuge gemeint.


    Wenn ich das Symbol „Rotes Auto“ in Zeichen 277.1 deute, sind zweispurige Fahrzeuge gemeint.


    Ein Symbol, zwei verschiedene Aussagen.


    Selten dämlich!

    1114592_3.png


    Hauptständer, TC, Stebel HUPE, OneOne Öler, Heed Sturzbügel, Nebelscheinwerfer MotoBozzo, Sitzbank von Petra


    :atblack:

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von MacReiner mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #26

    Leider nicht :angry-screaming: :angry-screaming:

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #27

    Lustige Theorie.


    Also das Zeichen 277.1

    Zitat

    verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Pkw) jetzt explizit das Überholen von Zweirädern (auch Fahrrädern!). Einspurfahrzeuge dürfen demnach weiterhin überholen.


    Das 276 sagt Lauf ifz, Dass nur mehrspurige Kfz nicht überholt werden dürfen (egal von wem). Demnach dürfte ein einspuriges Kfz überholt werden.


    Hab ich das jetzt richtig verstanden?



    Frage: welches Schild verbietet dann generell das Überholen von (allen) Kfz - also das Überholen von Einspurigen UND Mehrspurigen Kfz?

  • #29

    Noch ne Frage: dann dürfte ich beim klassischen Überholverbot 276 ja auch innerorts jederzeit diese nervigen 45 km/h Roller überholen, sofern ich nicht über eine evtl. Vorhandene, durchgezogene Linie dafür fahren muss… auf diese Diskussion mit der Polizei / buẞgeldbehörde bin ich gespannt…

  • #30

    Ja!


    Nein :/


    Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas und nicht motorisierte Fahrzeuge ist erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.

    Gruß aus Schleswig-Holstein
    Dirk ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von BoxerTreiber mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!