Vorsicht im Weserbergland ab 2024

  • #31

    Genau, gilt leider nur einseitig.

    PKW dürfen Mopeds überholen beim „klassischen“ 276, andersherum nicht, obwohl die Gesamtbreite beider kfz gleich ist.

  • #32

    Im Prinzip schon, aber: Das überholende Fahrzeug muss ja deutlich schneller sein als das zu Überholende. Ob da 5Km/h ausreichen?

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #33

    Nö aber etwa 55 zu 45 (also 10km/h) sollten schon gehen wenn ausreichend Sicht etc.


    Also demnächst schön die blöden Roller ausbremsen. Überholen, dann 30 fahren. :neener: :teasing-tease:


    Aber echt toll ausgedacht vom Gesetzgeber:

    Beim neuen Schild 277.1 ist der rot abgebildete PKW wirklich als mehrspuriges kfz zu betrachten, welches etwas nicht darf,


    beim alten Schild 276 ist der rote pkw gleichzusetzen mit mehrspurigen UND einspurigen Kfz, die etwas nicht dürfen.


    Ja nee, is kla


    Das würde ich gern mal von einer offiziellen Behörde beantwortet bekommen

  • #36

    ...die Volksvertreter sind also dafür, die Freiheit der Motorradfahrenden regional zu bestimmten Zeiten willkürlich einzuschränken.


    Gruß aus Hessen

    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von tscharlie () aus folgendem Grund: Populistische Äußerungen entfernt

  • #37

    Alleine die Angabe der DUH mit 90dB (Beispiel Tirol) gehört wegen falscher Angaben gerichtlich geandet (Betrugsversuch, falsche Tatsachen). In Tirol sind es doch 95 dB meines Wissens und Gockel.


    Und da habe ich doch gleich die passende Überleitung. Früher haben die Zugezogenen wegen krähenden Hähnen geklagt, heute ist es Lärm. Dann sollte man eine Grundstücks- bzw. Hausbesichtigung nicht Sonntags machen sondern in den Stoßzeiten der Wochentage, dann weiß man was einen erwartet.


    Persönlich gönne ich jedem den Wertverlust seiner überteuert gekauften Immobilie, Leeseitig von Ställen.

    Gruß Berndte


    Kein Motorrad ist illegal.


    2020 ATAS SD09 DCT

  • #39

    Moin zusammen,

    ich habe da mal an die einschlägigen Zeitschriften als Lesebrief weitergeleitet. Mal sehen ob dazu was kommt. Hat hier evtl jemand

    Kontakt zum BVDM. Dann könnte man das dort auch vorbringen, falls noch nicht geschehen.

    Gruß Robert

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller :auto-dirtbike:
    Gruß Robert

  • #40

    Die Umwelthilfe bezieht sich hier auf das eingetragene Standgeräusch, genau wie die Ösis, deren Grenze allerdings bei 95db liegt. Und da die Ordnungshüter nunmal nur das Standgeräusch messen können, wird dieser Wert herangezogen. 90db als Grenzwert ist völlig daneben, weil er hier nur als Messwert dient und mit dem eigentlichen Fahrgeräusch ( es schiebt schließlich Keiner sein Motorrad), nichts zu tun hat. Bei 90db können die Meisten ihr Motorrad an der Stelle nicht mehr bewegen, weil drüber. Es ist eine Farce, ein für den Straßenverkehr homologiertes Fahrzeug durch selbstgewählte Grenzwerte aus dem Verkehr zu ziehen. Selbst eine Panigale V2 mit ihren 102db Standgeräusch ist homologiert und zugelassen. Bei einer Lärmgrenze von 90db Standgeräusch, hätte ich aktuell kein Motorrad von fünfen,mit denen ich fahren könnte. Da schießt mal wieder Jemand was aus der Hüfte, ohne über die Machbarkeit nachzudenken. Das ist nämlich im letzten Step ein reines Fahrverbot, weil dieser Grenzwert so gut wie nicht eingehalten werden kann.

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