Tempo 100 mit ungebremsten 750 kg-Anhänger

  • #11

    Also ich hab es extra für den Motorradtransport gemacht .

    Ich hab die langen Autobahnetappen mit dem Motorrad satt. Reifen eckig gefahren , monoton bis einschläfernd und nein Landstrasse fahren ist keine Option .

    Mein SUV hat als max. Gewicht 1900kg und der Anhänger wurde abgelastet auf 660kg .

    Tempomat bei 110 eingeklinkt und das macht Meter . Fertig .

    Wenn ich im Jahr über Grünschnitt wegbringe oder was zum bauen holen muss dann is der natürlich schwerer ... :whistle:

  • #12

    Das ist ja der Irrsinn.


    Derselbe Hänger darf mal mehr oder weniger laden oder schneller oder langsamer gefahren werden. Im Ausland nochmal anders als hier.

    Genau genommen müsstest Du ihn unter 650 kg mit 100 km/h und, wenn schwerer beladen, nur mit 80 fahren dürfen. Dann wird ein Schuh draus :confusion-shrug:


    Das würde aber Mitdenken der Fahrzeugführer und der Streife erfordern und wäre ohne mobile Waage kaum prüfbar ...

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

  • #14

    Anhänger und Deutschland!


    Um für noch mehr Verwirrung zu sorgen.

    Die Reifen eines 100 KmH Anhängers dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Bedeutet im Umkehrschluss, nach jedem 3. TÜV neue Reifen.

    Aber das müßt ihr nicht machen, denn wenn ihr wieder nur 80 fahrt dürfen die Reifen auch älter als 6 Jahre sein und ihr könnt Sie drauf lassen.


    Ungebremste 100 KmH Anhänger an den meisten PKw sind allerdings unsinnig, da der Anhänger dann abgelastet werden muss.

    Ich hatte schon TÜV Beamte die diese Ablastung als " Unsinnig" abgelehnt haben, da der Nutzen eines solchen Anhängers nicht mehr gegeben war.


    Übrigens in den EU Dokumenten der meisten Anhängerherstellern sind die Anhänger für 140 KmH zugelassen und werden dann nur den Landesvorschriften angepasst.


    100 KmH lohnen sich kaum noch da:

    In Deutschland bei fast jedem LKW Überholverbot die PKW mit Anhänger eingeschloßen sind...


    weil im Ausland andere Regeln für Snhänger gelten...


    Man wird auf der Autobahn und Landstraße nicht erwischt weil man mit einem 80 KmH Anhänger 100 fährt, sondern weil man auffällt wenn man LKWS überholt, oder in einer Baustelle, 70er Zone usw wo geblitzt wird schneller fährt.

    Da würde man auch ohne Anhänger geblitzt.


    Ausnahmefall, man hat eine Streife genau hinter sich ( die interessieren sich aber meistens nicht für leicht zu schnelle, ordnungsgemäß beladene PKW Anhänger.


    Und zum guten Schluß des deutschen Irsinns nicht die zusätzlichen Stoßdämpfer für gebremst 100 KmH Anhänger zu vergessen.

    Wirkung tendiert gegen Null


    Ein WCF Fahrwerk (Einzelradaufhägnung wie im PKW) wie es z.b Böckmann anbietet ist dagegen ein ganz anderes Fahrgefühl. Allerdings kaum noch für einfache Tieflader zu bezahlen.

    Vor Allem an Pferdeanhänger findet man diese.

    Ist auch das richtige Publikum dafür

    (Wer jemals ein Pferd hatte weiß einfacher kann man kein Geld kaputt machen).


    völlig unbürokratische Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #16

    Hallo,


    hier mal ein Link zum TÜV Nord:


    https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/


    verlinkte Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

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    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #17

    Hersteller Unsinn sagt "nicht älter als sechs Jahre".




    Zur Bürokratie (und der Kompetenz der Mitarbeiter?) kann ich noch ein Bonmot anfügen:
    Ablastung eines Plattformanhängers für die 100er Zulassung.
    Opel Transporter 2100kg leer, 2000kg Anhängelast
    Anhänger 705kg leer, 2500kg ZGM

    Ich musste eh zum Amt und habe die Papiere des Anhängers mitgenommen, um die ZGM von 2500kg auf 2200kg abzulasten. Sagt mir doch der Mitarbeiter, ich müsse erst zum TÜV und ein Gutachten anfertigen lassen, dass die Ablastung technisch möglich ist und ohne bauliche Änderungen durchgeführt werden kann. :huh:


    Da wirste echt bekloppt ... :rolleyes:


    Also zum TÜV hin und für (ich glaube) gut 50Euro bescheinigen lassen, dass der Anhänger auch 300kg weniger zuladen darf, als vom Hersteller vorgesehen. :lachen:

    Gruß aus'm Weserbergland
    Lars :happy-sunny:


    Schräglage = Qualitytime! :handgestures-thumbupleft:

  • #18

    Also ich weiß nich, warum du daraus eine solche Wissenschaft machst. Wenn du alles 100% sicher haben möchtest dann bleib daheim. Aber selbst da ist es eben nicht 100% sicher.


    Andere Möglichkeit....

    Geh einfach mit dem Fahrzeugpapieren auf deine Zulassungsstelle und lass es dir eintragen. Ich persönlich habe dafür kein Gutachten benötigt. Wobei du vergessen hast zu erwähnen, dass die Reifengröße und Reifenalter eine wichtige Rolle bei der 100km/h Zulassung spielen. Aber das erklärt dir auch deine Zulassungsstelle gern am Telefon.

    Den ganzen anderen Regulierungswahl überlässt du mal den gewerblichen Fahrern.

    Denn....

    Kein Mensch wird dich mit 100km/h blitzen. Probleme haben, wie so oft nur diejenigen, die es übertreiben. Dies gilt für Geschwindigkeit, falsche Beladung und Gesamtgewicht gleichermaßen.

  • #19

    Wichtig ist wohl schlussendlich, was „die Vorschriften“ sagen - ich weiß es nicht


    Edit: ok bei dem TÜV Link oben stehen 6 Jahre.

    Aber das mit dem „abv“ ist ja auch wieder nur die halbe Wahrheit, oder?


    Ich benötige mal ne Schulung bitte:

    Laut der Formel „Kfz-Leergewicht * 0,3“ dürfte ich bei einem 2t wiegenden Kfz maximal einen Anhänger (ohne Antischlinger-Zeugs) mit Max 600kg zul. Gesamtgewicht anhängen, um 100km/h fahren zu dürfen. Ist das so richtig?

    D.h. einen Anhänger, der 1,2t zul.Gesamtgewicht (ohne antischlinger-Kupplung und ohne ABV im Auto) hat dürfte ich mit nem Handelsüblichen pkw bis leichtem LKW überhaupt nie mit 100km/h fahren?


    Das wiederum (keine spezielle Kupplung) ist für den Kontrolleur ja mit bloßem Auge sehr einfach zu kontrollieren. Wo diese ABV sitzt bzw. welcher PKW die überhaupt hat ist ja auch nach Listen schnell zu eruieren.

    Oder ist mit ABV das klassische ABS gemeint?

  • #20

    ich habe den Eindruck, dass Du meine Beiträge nicht vollständig gelesen hast.


    Besonders, dass der beschriebene Sachverhalt rein theoretisch betrachtet wird, ich mein Moped im Kastenwagen transportiere und persönlich nicht daran denke, meinen Hänger auf einen 100er umzuschreiben.

    Dass es noch weitere Kriterien für die 100er Zulassung gibt, habe ich in meinem ersten Post erwähnt.


    Alles hier nachzulesen.


    2000 kg Leermasse x 0,3 = 600 kg zGG (eingetragen!), das ist richtig für einen UNGEBREMSTEN Anhänger.


    Für Anhänger mit Auflaufbremse gilt ein Faktor von 1,1 , soweit ich weiß. Also dürfte der Hänger 2,2 t zGG haben.


    Mit leichten LkW meinst Du bis 3,5 t?

    Alles darüber darf eh nur 80 fahren.

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von macblum mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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