Werkstatt will Stator berechnen der nachweislich keine Fehlerbehebung bringt

  • #1

    Moin,


    Das Thema Anlasser dreht zu langsam, Werkstatt weiss nicht weiter ist die Basis dieses Postings.


    Honda hat einen Stator verbaut weil meiner 2x55w und 1x72w auswirft.

    Es müssen 3x 72w sein.


    Der neue Stator bringt aber auch keine 3x 72w sondern das gleiche Problem.

    Am Tel erfuhr ich das Honda Deutschland (tech support) das Tauschen von Stator UND Rotor empfiehlt.

    Auf meine Aussage den Stator kann er dann ja behalten kam seine Antwort das er das nicht täte weil er den nicht retournieren kann und nicht einlagern will.

    Aber der Artikel hat nachweislich keinen Effekt gebracht.

    Ich soll ihn aber trotzdem bezahlen.

    WTF?!?!

    Wie ist die rechtliche Situation?

    Immer beste Grüße mit der Linken,


    Olli


    AT2017 SD06 DCT Tricolor, dem einzig wahren Style :law-police:

  • #2

    Dazu würde ich mich an Deiner Stelle an einen Profi, sprich Rechtsanwalt wenden.

    Hier im Forum wirst Du wohl eher "spekulative" Antworten bekommen, mit denen Du nachher nicht wirklich schlauer bist, als zuvor. :twocents-mytwocents:


    Grüsse aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #3

    1. Du "vermutest" dass die beauftragte Reparatur nach Werkvertragsrecht nicht sachgerecht erfolgt ist.


    2. Beim Werkvertrag musst du beweisen, dass die Reparatur nicht korrekt erfolgt ist und das vereinbarte "Werk" nicht korrekt erstellt wurde. Beweise werden üblicherweise durch vereidigte Sachverständige und deren Gutachten gerichtsfest dokumentiert. Dazu wird üblicherweise durch das zuständige Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben.


    3. Um auch nur trendmäßig beurteilen zu können, ob der Werkvertrag korrekt oder nicht korrekt erledigt wurde, ist es zwingend erforderlich den genauen Umfang des Auftrages und dessen genaue wörtliche Festlegung zu kennen.


    4. Bevor du irgendwelche möglichen Rechte geltend machen kannst, muss dem Auftragnehmer die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.


    5. Um die finanziellen Folgen des mehrmonatigen Verfahrens abzusichern, ist es wünschenswert dass eine entsprechende Rechtschutzversicherung vorliegt und diese Bereit ist einzutreten.


    6. Eine vernünftige Rechtsberatung ist in diesem Fall unabdingbar. Du brauchst eine Kanzlei die im Bereich Werkvertrag Kompetenz hat und bereits andere Fälle im Bereich Kraftfahrzeuge erfolgreich vertreten hat. Schwerpunkte der einzelnen Kanzleien kannst du von der Rechtsanwaltskammer, Gutachtern oder auch deiner RSV bekommen.


    7. Du solltest für kleines Geld (meist 100 - 150 €) die Chance zu einer Erstberatung durch einen Anwalt zu bekommen, damit keine Fristen, keine falschen Formulierungen, keine falschen Aussagen getroffen werden.


    Mit dieser Aussage öffnest du einem gegnerischen Anwalt alle Tore die er so braucht.... du hättest durch die Verweigerung einer sachgerechten Reparatur den Werkvertrag fristlos gekündigt und deswegen konnte das Werk nicht erfolgreich erstellt werden.


    Also bitte Zurückhaltung was du öffentlich äußerst.....

  • #4

    In der Instandsetzung von Elektromotoren ist es gängige Praxis, daß beide Komponenten neu

    gewickelt werden. Auf die Lichtmaschine übertragen also der Tausch beider Komponenten.


    Du willst jetzt also den alten Stator wieder einbauen lassen und mit dem selben Problem wieder

    von Hof fahren? Mal abgesehen von den ekligen Preisen keine besonders logische Entscheidung.

    Je länger man ein Fahrzeug bewegt, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß man bei

    einer Reparatur auch mal richtig tief in die Tasche greifen muß.


    Weiterhin schreibst du ja im anderen Thread, daß sich dein Händler bei Honda Deutschland Rat

    geholt hat. Du selbst hast dann von Honda dieselbe Aussage erhalten. Also sollte der komplette

    Umfang der Reparatur doch jetzt eigentlich klar sein.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzwald-Elch ()

  • #5

    Der Umfang der Reparatur war und ist unklar, da zumindest uns die Schadensursache unbekannt ist z.B. unzureichende Batterieladung


    E-Motoren Technik ist nur begrenzt übertragbar da Rotor mit Permanentmagnet

  • #7

    Zur Richtigstellung der obigen Hinweise:

    Ich habe nicht mit Honda DE kontaktet, die Informationen kommen alle vom FHH.

    Ich habe den Tausch des Stators aufgrund der Beratung des FHH zugestimmt. Klar.

    Den Rotor haben wir aus Kostengründen und der wohl eher geringeren Erfolgsquote außen vor gelassen.

    Ich bin der Meinung das der Händler wissen muss ob der Stator das Problem ist, und wenn er es nicht ist, der auch nicht gezahlt werden muss.

    Einfaches Teile Tauschen kann doch nicht auf meiner Tasche ausgetragen werden ?!?

    Immer beste Grüße mit der Linken,


    Olli


    AT2017 SD06 DCT Tricolor, dem einzig wahren Style :law-police:

  • #9

    Leider ist es in sehr vielen Werkstätten schon lange so, dass auf Verdacht Teile getauscht werden auf Kosten des Kunden. Das geht manchmal so lange, bis es nichts mehr zu tauschen gibt oder der Fehler gefunden wird.


    Vor über 20 Jahren mal selbst einen krassen Fall erlebt bei einem Audi 100 der nicht mehr ansprang.

    Da wurde alles getauscht von Benzinpumpe bis Verteiler, Zündschaltgerät,..

    Letztendlich war es der Stift für den OT Geber der abgebrochen war. Artikel von paar DMark.

    Der Kunde zahlte aber alles. Und das war eine VW/Audi Werkstatt.

  • #10

    Das Problem lässt sich ja einfach lösen_


    1. Auftrag: Schadensursache für XY feststellen und Kostenvoranschlag erstellen

    2. Auftrag Reparatur gemäß Kostenvoranschlag


    Kostet nur ein bisschen Zeit....

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