Motorradpreise mit Goldgräber Mentalität

  • #32

    Selbstverständlich ist das auch zu bewerten, wurde das Fahrzeug ausschließlich nur auf Offroad strecken bewegt oder im Winter gefahren, gibt es Abzüge, Klartext nachfolgende Lagerschäden können auftreten und ich werde dies in Abzug nehmen. Auch weiterhin würde ich ein solches Fahrzeug nicht kaufen, ist aber Ansichtssache. Fahre ich weiterhin viel Offroad und im Winter dann schaut es anders aus. Oder möchte ich nur in der Saison fahren. Auch ein Händler muss die Angaben machen wenn ich danach frage, ebenfalls muss auch ein Händler die vorheriger Adresse rausrücken wenn ich danach frage. Macht er das nicht lass ich auch die Finger davon von diesen Fahrzeug, und suche mir einen anderen Händler.

    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.

    Allzeit gute Fahrt wünscht die Africa Twin on Tour.

  • #33

    "Muss" er das? Wenn mein Händler dies tun würde, hätte er mich als Kunden verloren. Ich gebe mein Fz. doch nicht bei einem Händler in Zahlung, um mich danach evtl. mit künftigen Käufern herumzuschlagen...

    I once wanted to be the fastest rider; now I just want to be the oldest

    Einmal editiert, zuletzt von Âventiure ()

  • #34

    Dass er das muss, halte ich aus Datenschutzgründen jetzt mal für ein Gerücht.

    Wenn Du das Fahrzeug gekauft hast, kannst Du anhand des Briefes den Vorbesitzer herauslesen, aber vorher wird Dir niemand irgendwelche Daten anderer Personen geben.


    Gruß Axel

  • #35

    Weiterhin gibt es auch zwei Versionen vom Kauf, einmal online Kauf und direkt kauf beim Händler. Wenn du einen Online Kauf bei einen Motorrad machst und Unterschreibst ist er nicht verpflichtet vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier gibt es Knebelverträge.

    Ein Kumpel von mir ist so gegangen mit einen online Kauf, nur mit Not und mühe ist er vom Vertrag zurückgetreten da er innerhalb von 8 Std. Kontakt mit dem Händler getreten war, aber dies ist eine Freiwillige Sache vom Händler. Kauf war eine Susi Versys 1000

    Es war ein Händler aus Stuttgart der sehr viele Motorräder anbietet. Namen nenne ich jetzt nicht.


    Es ist schon richtig das ein Händler den Vorbesitzer nicht nennen darf wegen den Datenschutz, aber ein guter Händler der nichts zu verbergen hat gibt dir das.

    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.

    Allzeit gute Fahrt wünscht die Africa Twin on Tour.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzwald-Elch () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Africa Twin on Tour mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #36

    Rein rechtlich kannst Du grundlos generell nicht vom Kaufvertrag zurücktreten!

  • #38

    8000€ sind 8000€ ob ich Käufer oder Verkäufer bin. Das Motorrad wurde bei Honda vom ersten Tag an gewartet. Kein Gelände, kein Salz, kein Zubehör. Alles Orginal. Garagenfahrzeug mit tomtom raider.


    Steht zwar nicht um die Ecke, aber dafür umso besser da.....

    Und liegt unter meinem Budget für ein Fahrzeug, welches zukünftig allen Witterungen ausgesetzt wird....

  • #40

    Schon scheisse wenn man kein Englisch spricht.


    Wenn Du mit dem Angebot zufrieden bist, was hindert Dich dann noch?

    Einmal editiert, zuletzt von tscharlie () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von HorstVollpfosten mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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