Ja, durch die EU Richtlinie sind alle Mitgliedsstaaten angehalten, ein ähnliches Widerrufsrecht auf nationaler Ebene zu implementieren. Was aber nicht bedeutet, dass man sich im hier vorliegenden Fall auf das BGB berufen kann.
Motocard schreibt in den AGB:
Für Motorrad-Ersatzteile und -Zubehör werden keine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten angeboten (außer bei Fabrikfehlern und/oder wenn der Artikel nicht geöffnet wurde und sich in der Originalverpackung befindet).
Ich sehe da ein scheunentorgroßes Schlupfloch für Thatsokay