
Beleuchtung bei Nachtfahrten
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#12 Jedem dem schon Nachts ein Radfahrer mit einer LED Stirnlampe entgegengekommen ist, weiß was ich mein. Sorry aber für mich ein absolutes No Go.
was für ein Radfahrer?
Ich dachte ich fahre in den Sonnenaufgang....
Gruß Jan 🤘
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#13 Nach der StVZO (§49a Absatz 1 und 2) dürfen an Fahrzeugen (dazu zählt auch das Motorrad samt Fahrer und Ausrüstung) nur die vorgeschriebenen oder ausdrücklich genehmigten lichttechnischen Einrichtungen vorhanden und eingeschaltet sein.
Eine Helmleuchte zählt nicht zu diesen zugelassenen Einrichtungen.
In einschlägigen Kommentaren zum §49a findet sich keine Nennung von zusätzlichen Helmleuchten
Das ganze getriggert vornehmlich aus dem Fahrradbereich
Generell nicht verboten
Vorgeschriebene Beleuchtung darf nicht ersetzt werden
WICHTIG und deswegen unbedingt beachten: (Das meintest du sicherlich auch) Dritte dürfen durch die zusätzliche Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden z.B. Blendung, weißes Licht nach hinten wirkend.....
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#14 In einschlägigen Kommentaren zum §49a findet sich keine Nennung von zusätzlichen Helmleuchten
Wenn du für den Straßenverkehr eine zugelassene Helmleuchte findest, lass uns bitte daran teilhaben.
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