Klappspiegel
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#44 Wenn du zitierst, solltest du zum Wohle der Mitleser hier auch die Quelle nennen und nicht nur so zitieren, dass du deine Meinung damit bestärken kannst, aber wichtige Aspekte ignorierst.
https://www.dekra.de/de/spiegel/
Hier mal die Seite, von der zitiert worden ist.
Du bist einem grundsätzlichen Lese- oder Verständnisfehler aufgelaufen. Ich fange mal vorne an:
"Wichtig ist aber wie bei so vielen Teilen, dass sie geprüft sind, also über eine ABE oder ein Teilegutachten verfügen."Hier wird also davon gesprochen, dass erstmal eine ABE, oder ein Teilegutachten vorliegen muss.
"Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr."
Hier wird jetzt ein drittes Fass angestochen, das E-Prüfzeichen. Die Aussage ist, wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, kann man sich sicher sein, dass der Rückspiegel den EU-Regularien entspricht. Diese Regularien kann man hier nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/lega…%3A42012X0713(01)&from=FI
"Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Liegt die Erstzulassung nach dem 1. Januar 1998, sind 68 cm2 vorgeschrieben."
Dieser Part, der von Hallenser zitiert worden ist, spricht lediglich von Spiegeln ohne Prüfzeichen. Das bezieht sich allerdings NUR auf das E-Prüfzeichen.
So, jetzt versuche ich etwas aufzuklären.
Das E-Prüfzeichen ist ein EU weiter Standard, im Endeffekt der "höchste" Standard. Allerdings gibt es noch Ebenen darunter. Also, nehmen wir die Passage auf, wenn KEIN E-Prüfzeichen vorhanden ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Teil auch zum Straßenverkehr zugelassen ist / zugelassen werden kann. Man rutscht dann eben nur in der Genehmigungshierarchie eine Ebene nach unten, zum Beispiel auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).Diese Allgemeinen Betriebserlaubnisse sind, im Gegensatz zu E-Prüfzeichen, lediglich nationales Recht der jeweils einzelnen Staaten, bei uns z.B. die StVZO. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) kann also für ein Teil eine Allgemeine Betriebserlaubnis ausstellen, die besagt, dass das Teil den Vorschriften der StVZO entspricht. Ob das Teil aber auch den Regularien des EU-Rechts entspricht, ist damit noch nicht belegt! (Es gibt Abkommen zwischen den Staaten auf die ich nicht weiter eingehe, dass z.B. eine ABE aus Österreich auch in Deutschland akzeptiert wird etc, wäre jetzt aber nochmal so viel Text).
Aber auch innerhalb der ABE gibt es verschiedene Arten. Deswegen ist es auch unbedingt notwendig, dass eine ABE immer mitgeführt wird, weil diese vor Ort überprüft werden muss. Es gibt ABE zu Teilen, für die es nach Einbau keine weiteren Vorschriften gibt, alles gut. Dann geht es weiter, dass bei Einbau bestimmte Vorschriften eingehalten werden müssen, aber trotzdem keine weitere Begutachtung stattfinden muss. Das steigert sich dann weiter, dass nach Einbau lediglich eine Sichtprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen muss, oder sogar, dass es eine vollständige Abnahme nach § 19 StVZO gemacht werden muss.
Viele denken leider immer nach dem Motto "Hat ne ABE, passt" - Ist so falsch, man muss die ABE schon GENAU durchlesen was zu machen ist und hat diese dann auch mitzuführen.
Auf ein Teilegutachten gehe ich nur kurz ein. Neben dem noch viel weniger relevanten "Material-, oder Festigkeitsgutachten" ist ein Teilegutachten die unterste Schiene einer Genehmigung. Eine Teilegutachten beschäftigt sich lediglich mit dem Zustand des Teils an sich. Trifft aber keinerlei Aussagen über die Verwendung an Fahrzeug XY. Bei einem Teilegutachten muss daher IMMER ein Abnahme nach § 19 durchgeführt werden, da der Sachverständige da zu prüfen hat, ob in Verbindung mit dem Fahrzeug für diesen individuellen Fall alles passt.
Ich steige ein wenig weiter oben wieder ein. Warum gibt es eigentlich mittlerweile nicht nur noch E-Prüfzeichen auf den Produkten? Das liegt ganz einfach in der Art der Verwendung der Teile und der einhergehenden Kosten.
So ein Rückspiegel ist ganz einfach nach EU-Recht zu homologisieren, da er ein recht universelles Teil darstellt. Zur Randinfo, zu eigentlich allen Teilen mit E-Prüfzeichen existieren ABEs, da die ABEs als Grundlage zur Erteilung eines E-Prüfzeichens hergenommen werden. Also, was ein Rückspiegel alles erfüllen muss, habe ich oben schon erwähnt. Bezüglich der Rückspiegel existieren aber noch weiter entsprechende Anbauvorschriften in den nationalen Rechtsgebungen. In Deutschland z.B. dass die Mitte der Spiegelfläche mindestens 28 cm von der Fahrzeugmitte entfernt sein muss. Die natürlich auch eingehalten werden müssen. Als Beispiel fallen mir diese runden Rückspiegel mit nur einem 5 cm langen Fuß ein, die sich die ganzen SuMo-Kids innerhalb der Griffe an ihren Lenker montieren -> Die sind auch dran, obwohl E-Prüfzeichen.
Nimmt man jetzt aber mal ein Fahrwerk her, das nicht "nur die Sicht nach hinten gewähren" muss, sondern noch Drölfmillionen weiterer Bestimmungen erfüllen muss und unfassbar individuell für jedes Fahrzeug auszusehen hat, wäre es hier völlig unsinnig sich ein E-Prüfzeichen "zu gönnen". Vor allem können die Umfänge von E-Prüfzeichen nicht einfach um weitere Fahrzeuge erweitert werden. Bei einer Allgemeinen Betriebserlaubnis schon. Hier wird das Produkt einmal geprüft und für die Fahrzeuge A bis I freigegeben. Wobei Bei Fahrzeug A etwas anderes zu beachten ist wie bei Fahrzeug D. Kommt jetzt Fahrzeug X auf den Markt, kann die bereits vorhandene ABE "einfach" um dieses Fahrzeug (natürlich auch mit einer Prüfung) erweitert werden, es muss aber keine vollständig neue ABE ausgestellt werden.
So, zusammenfassend. JA, es besteht die Möglichkeit, dass man sich tatsächlich selbst einen Spiegel baut. Dieser muss aber den Vorschriften der StVZO entsprechen, wenn dieser durch eine Einzelabnahme abgenommen werden soll. Das kann die Haus- und Hofprüfstelle aber nicht einfach so, das würde das KBA machen. Außerdem würden die auch nicht nur den einen von dir gebauten Spiegel testen, die brauchen mehrere Sätze davon, da ja auch Unfall-, Splitterverhalten und so getestet werden müssen.
Wenn du einen Spiegel mit Teilegutachten hast, wurden diese Prüfungen schon durchgeführt, dann liegt es an der Prüfstelle, ob sie sich damit zufrieden gibt und ihren Segen gibt (hier bin ich mit den genauen Regularien zu den einzelnen Fahrzeugteilen nicht gefestigt).
Hast du einen Spiegel mit ABE, null Problemo, durchlesen, glücklich sein.
E-Prüfzeichen, glücklich sein.
Ich hoffe ich konnte für etwas Aufklärung sorgen.
Servus p-john und vielen Dank. Das nenne ich mal eine ordentliche, verständliche und sauber ausgearbeitete Stellungnahme! Alle Achtung. Ich habs jetzt verstanden und das will was heißen, bei diesen für Leien undurchsichtigen Vorschriften. Beste Grüße von Fredo
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#45 Sorry, dann habe ich da falsch gelegen.
Ich bin davon ausgegangen, dass es wie bei meinen alten Kisten ist (bis Bj 94 reicht die Größe, ohne E-Nummer, oder sonst etwas) und habe nur den Teil gelesen und zitiert, wo das mit der Größe stand - allerdings habe ich schon angegeben, wo das Zitat her ist.
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#46 Hallenser Wollte dich auch nicht angreifen, klang im Nachhinein etwas scharf von mir, sorry Genau, bei den älteren Kisten sind die E-Nummern noch irrelevant
Fredo Danke für das Lob! Freut mich immer sehr, wenn ich zum Verständnis beitragen konnte. Da bedarf es manchmal ein paar ausführliche Zeilen mehr
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