Humor?
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#462 Auszug aus der Spassenverkehrsordung § 234 Absatz 5.1:
Ist es notwendig ein Kraftrad mit einem anderen Kraftrad abzuschleppen, so ist ein ausreichend starkes Seil mit mindestens 8 Meter Länge zu benützen, das um den Oberkörper der abschleppenden Person und um den Oberkörper der abzuschleppenden Person fixiert wird.
Dabei ist auf einen Mindestabstand von 5 Metern zwischen beiden Krafträdern zu achten.
Beide Personen müssen fest auf dem Kraftrad sitzen, gegebenenfalls können die betreffenden Personen auch mit Zusatzbefestigungen auf dem jeweiligen Kraftrad fixiert werden.
Schmunzelnde Grüße
HDM
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#467 Alles anzeigenWissenschaftliche Erkenntnis
Hätte mir das jemand vor 27 Jahren gesagt

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#468 Alles anzeigenHätte mir das jemand vor 27 Jahren gesagt

oder vor 22 ich hätte 3 andere vorgelassen.
auf dem Weg 4.er zu werdende Grüße
HeinoAT
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#470 Immer wenn ich denke, ich hätte einen scheiß Job...
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