Speedindex neue Gesetze?

  • #21


    Wie kommst du darauf??


    Reifen mit M+S Kennzeichnung (also auch Motorrad) dürfen bis 31.12.2017 produziert werden und bis 30.09.2024 im Straßenverkehr genutzt werden.
    Neue Winterreifen müssen, wenn sie als Winterreifen gelten sollen ab 01.01.2018 mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein.
    Im Zeitraum 2018 - Sommer 2024 gelten sowohl M+S Reifen als auch Reifen mit dem Alpine-Symbol als "Winterreifen"
    Sowohl die alten M+S Reifen als auch die neuen "Alpine-Symbol" Reifen können einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als nach Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben.


    Es gibt also nur zwei Änderungen:


    Winterreifen für Motorräder sind zukünftig nicht mehr vorgeschrieben
    Grobstollige Motorradreifen benötigen ab 30.09.2024 die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol, wenn sie hinsichtlich der Geschwindigkeit den notwendigen Speed-Index nicht erreichen können.

  • #22

    Hallo Harald,


    ich muss meine Aussagen etwas genauer ausführen:



    Doch. Die EU schreibt ziemlich genau, was erlaubt ist. Es gibt keine Reifenbindung mehr, solange in den Papieren kein Reifen genannt ist.
    Das Youtube Video kenne ich nicht, hatte lediglich mal den Text den sie auf der alten Seite so herrlich inszeniert hatten gelesen und direkt wieder vergessen.
    Könnte gut sein, dass im Video von Ende 2016 nun mehr realtität steckt.



    Auf Reifentests gebe ich grundsätzlich nichts. Höchstens als Orientierung. "Unsere Bewertung" dort kann man auch getrost ignorieren... Siehe CTA2 oder TKC70.


    An sich find ich Mopedreifen echt gut. Bestelle dort auch gerne meine Reifen, hatte noch nie Schwierigkeiten.

  • #24

    Deswegen UBB. Mit einer UBB konnte man schon immer Reifen mit niedrigerem Speedindex fahren. Ohne wars eh schon immer illegal. Da kann soviel M+S draufstehen wie es will.

  • #25

    Wenn du einen Reifen ohne M+S Kennzeichnung mit einem niedrigeren Speedindex fahren wolltest, würdest du eine Reifenfreigabe benötigen, da die Reifendaten nicht mehr mit den Daten in der COC übereinstimmen.
    Wenn du einen Reifen mit M+S Kennzeichnung mit einem niedrigeren Speedindex fahren wolltest, benötigst du keine Reifenfreigabe, da der Gesetzgeber dies bereits vorgesehen hat.

  • #27


    Das ist ja leicht zu merken - gut erklärtes ist meistens leicht zu merken.


    Eine Frage: Gilt das auch wenn ich mit dem Motorrad Deutschland verlasse? Gemeint sind nur direkt angrenzende Länder.

  • #28

    Wie es in anderen Ländern ausschaut kann ich dir nicht beantworten, dazu sollte man ggfs. dort wohnende oder die jeweiligen Automobilclubs, Botschaften usw. befragen (für F, D, AT gibt es hier im Forum Member).


    Winterreifenpflicht und Benutzung von Reifen mit niedrigerem Speed-Index i.V.m. M+S Kennzeichnung unterliegen der nationalen Gesetzgebung.


    In Italien gibt es für PKW z.B. ein partielles Verbot von (Winter-)Reifen mit niedrigerem Speedindex als in den COC: https://www.adac.de/sp/rechtss…ifen-im-Sommer_243974.pdf Motorräder sind davon aber nicht betroffen.


    Häufig gelten für Winterreifen (PKW) auch abweichende Mindestprofilgrenzen.

  • #29

    Ich weiss nicht genau wie es in Frankreich ist, aber da es hier nicht mal einen TÜV für Motorräder gibt, glaube ich das es hier keiner interessiert was du montierst. Die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist hier sowieso, rein rechtlich, nicht relevant, und alle Reifen werden bis 130 das spiel wohl mitmachen. Reifenbindung gibt es hier also nicht und solange es auf dem Felgen passt und die Luft drinnen bleibt, alles prima...


    Ich Denke das Deutschland, auf Grund des nicht vorhandenen Höchstgeschwindigkeits, das einzige Land ist das soche Regelen für Motorräder führt, rein Rechtliche Absicherung..


    UNd nur für Deutschland Reifen Produzieren wird wohl keine Hersteller..

    CRF1000D, Ballistic Black, ABS, DCT, Adventure Paket, Haupständer, Bügel, Heizgriffe

  • #30

    Nochmal Schwein gehabt :lol:


    Zitat:


    UPDATE 10.02.17
    Den Verbänden ist es in letzter Minute gelungen, die umstrittene Novelle (52.Verordnung der Änderung strassenverkehrrechtlicher Vorschriften) von der Tagesordnung des Bundesrates abzusetzen !!


    Somit gilt bis auf Weiteres die aktuelle Handhabung bei Reifen mit M&S-Kennung und der Runtersetzung des Speedindex.


    Wann und in welcher Form letztlich die o.g Novelle kommt, ist jetzt offen.
    Es ist davon auszugehen, dass der Text jetzt nochmals überarbeitet wird und das Thema Motorrad genau beschrieben und definiert wird.


    Die gemeinsamen Anstrengungen von einigen Händlern und Industrie haben sich hier wohl gelohnt.


    Heidenau hat mir inzwischen auch geantwortet:


    Sehr geehrter Herr S.


    Bisher gibt es zu diesem Thema keine gesetzlichen Regelungen,so das wir hier aktuell keine Änderungen geplant haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

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