Hai,
Alles anzeigenKausalität hin oder her! Ich verstehe nicht, warum immer so ein Unsinn verbreitet wird...
vielleicht weil es mit Pararaphen und Gerichtsurteilen zusammenhängt? ![]()
Z.B. VVG, § 28 Abs. 3 Satz 1. "Leistungsfreiheit des Versicherers setzt zwingend Kausalität zwischen Schadeneintritt bzw. -höhe und Gefahrerhöhung voraus."
Aber Du kannst sicher einige Urteile oder Paragraphen verlinken. Würde mich wirklich sehr interessieren, für den Fall des Falles. Die ABE ist ja nun mal auch bei "Kleinigkeiten" schon mal schnell erloschen.
cu
framo