Konstantfahrruckeln - Lösung

  • #122

    ...ich quäl mich auch mit Schub- und KFR!
    War diesbzgl. schon etliche Male vorstellig.
    Es wurde viel an meiner ATAS ausgetauscht und eingestellt - nur nix am Motor!
    Entweder wollte man da nichts machen oder man weiß um die Probleme und man kann daher nix dran machen...!
    Ich finds grausam und macht echt keinen Spaß - abgesehen vom zügigen Beschleunigen über 80 km/h hinaus...



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  • #123

    ...und noch was:
    Bin gestern ausnahmsweise mit Sozius gefahren - das KFR oberhalb 30 km/h war fast weg - das Schubruckeln (Gas weg) war weiter vorhanden...
    Ich versteh es grad nimmer


    Vielleicht sollte ich mir 60 kg Zusatzgewichte montieren :)



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  • #124


    Das ist ja auch Konstruktionsbedingt bzw den Grenzwerten geschuldet. Die läuft zu mager. Genau das wird ja durch die illegalen
    Zusatzmodule korrigiert.

  • #125


    Der EINZIGE Wermutstropfen (na ja, eher eine volle Maß!) an der AT.
    Versteh ich das richtig. Wenn ich mit Zauberkästchen für Anfettung sorge und baue dann einen Unfall, bin ich im A....? Bzw. war dann sozusagen auf einem Fahrzeug ohne Zulassung unterwegs?


    Das ist doch wirklich kacke, oder?

  • #126

    Ja so ist es Leo.
    Die Betriebserlaubnis erlischt bei solchen "Einbauten".
    Das was manche nicht bedenken....die blaue Trachtengruppe ist nicht auf den Kopf gefallen und bei einer Kontrolle
    kann man die Manipulation schnell nachweisen. Ein tragbarer CO-Tester bringt es ans Tageslicht.
    Fahrzeug wird beschlagnahmt und der Staatsanwalt waltet seines Amtes.

    Matthias

  • #127

    Es muss schon eine Kausalität zwischen illegalen Umbauten und Unfallursache bestehen, damit die Versicherung die Zahlungen verweigern bzw. das Geld von dem Unfallverursacher zurückfordern darf. Und mit einem Messgerät wird (egal wie mobil das jetzt ist) nicht während der Fahrt sondern im Leerlauf die Abgase gemessen.
    Trotzdem sind solche Geräte natürlich illegal, bzw. die Betriebserlaubnis erlischt wenn man doch erwischt wird. Auch sind genau diese Geräte meist zusätzliche Fehlerquellen...

  • #128

    Bei einem Unfall mit Personenschaden wird der Staatsanwalt die Maschine beschlagnahmen und einen Gutachter einschalten.
    Da diese Gutachter in der Regel nicht komplett verblödet sind, reicht eine einfach Stand Gasmessung voll aus, um
    festzustellen das der CO-Wert nicht in im Zugelassenen Bereich sich befindet. Ferner können bei Kontrollen unterwegs Mobile Messstationen ebenfalls den CO im Leerlauf messen. Ist der höher als es die Euro4 zulässt, kann das werte Kontrollorgan
    sogar das Fahrzeug an Ort und Stelle Stilllegen.
    Die beiden Vorschläge enden immer im hohen CO-Bereich.

    Matthias

  • #129

    Legt Euch entspannt wieder schlafen. War beim TÜV und hatte vergessen Rapid Bike auf Null zu stellen.
    AU ohne Beanstandung bestanden.


    Grüße
    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #130

    Darauf wollte ich doch hinaus: im Standgas und im Neutralgang wird normalerweise nicht mehr eingespritzt. Deswegen sind mobile Messgeräte völliger Schwachsinn! Damit könnte man höchstens einen fehlenden Kat aufdecken...


    Und auch bei einen Personenschaden besteht keinerlei Kausalität zwischen dem Unfallhergang und der Einhaltung der Abgasvorschrift!
    Ein Gutachter schaut, nach einem Unfall, ob die Bremsanlage in Ordnung war, Zustand der Reifen, ggf. nach Bremslicht, Blinker usw.: je nachdem was für den Unfallhergang interessant war.
    ...wenn jetzt das Motorrad mit dem Fuelprogrammer 20kmh schneller war (220 statt 200) und deswegen nicht rechtzeitig gebremst werden konnte, sieht das natürlich anders aus...

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