Scheinwerfer Gitterschutz

  • #11

    Sorry Axel


    Für die Veränderungen am Motorrad bzw der Hauptscheinwerfer gilt der zweite Absatz der sich auf die Bauartprüfung bzw. die Veränderungen einer geprüften Lichanlage bezieht
    Im übrigen findest du auf der HB Seite folgende Beschreibung:
    Lampengitter - empfehlenswert auf Fernreisen
    Ein aufgewirbelter Stein und/oder kurze Offroad-Passagen bedeuten oft das Aus für den teuren Frontscheinwerfer.
    Unser Lampengitter schützt den Scheinwerfer in allen Fällen und trägt auch seinen Beitrag zum Offroad-Look bei.


    Die Fakten:
    • Dem Design des Motorrads angepasst
    • Wirkungsvoller Schutz für den Original-Scheinwerfer
    • Keine Reflektionen oder Gefahr der Eigenblendung
    • Einfacher Anbau an vorhandenen Verschraubungspunkten
    • Robuste, beschichtete Metallkonstruktion
    • Made in Germany
    • Empfehlenswert auf Fernreisen, in Deutschland nicht zugelassen

    Ist eigentlich eindeutig
    Bei Bedarf kannst du dich ja gerne mit HB in Verbindung setzen


    gruß
    Arno

  • #12

    Hallo Arno,
    irgendwie habe ich das Gefühl, da läuft was durcheinander. Ich hatte den Post von Anonümus so verstanden, dass man keinen TÜV/ABE für das Scheinwerfergitter braucht. Deshalb habe ich H&B von ihrer Webseite zitiert und geschrieben,


    dann schriebst du, dass das nicht unbedingt richtig ist und nun schreibst du dass es eindeutig ist und nicht geht.
    Das schrieb ich auch schon. :doh:

  • #14

    Hi,


    Ich muss das alte Thema hier nochmal eröffnen:


    Die von Sokrags (s.o.) zitierte Passage in der STVZO §50 gibt es in der aktuellen Version nicht mehr. Auch findet sich das Wort „Gitter“ o.ä. nicht mehr in der STVZO.


    Das würde doch bedeuten: Wenn es nicht verboten ist, dann müsste ein Scheinwerfergitter doch erlaubt sein :)


    Jedenfalls kann ich auch in anderen Passagen wie z.B. §22a „Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile“ oder § 30c „Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme„ nichts finden, was dem Anbau eines Scheinwerfer Gitters entgegensprechen würde, solange es keine scharfen Kanten hat.


    Grüße

  • #15

    §17 (1) StVO ......Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein......


    Auch ein "bisschen" verdeckt ist verdeckt, da die Lichtaustrittsfläche nach ECE 53 reduziert und verändert wird.


    Abnehmbar machen und auf der Straße (in DE) abnehmen oder etwas risikofreudiger sein, dann aber hinterher nicht jammern

  • #18

    Würde ein Plexiglas den Scheinwerfer denn im Sinne der StVO verdecken?


    Gibt es auch zum Anschrauben:

    https://www.offroad-kontor.de/…onda-crf1000l-africa-twin


    Edit

    Hatten wir schon. Ganz vergessen


    Scheinwerfer-/ Lampenschutz Plexiglas oder Klebefolie

  • #20

    Anfrage beim TÜV Nord meinerseits:

    ist es erlaubt, moderne (LED-)Scheinwerfer (z. B. einer Honda Africa Twin SD06)

    in irgendeiner Form mit transparenter Schutzfolie oder vorgesetzten, durchsichtigen Kunststoffgläsern vor Steinschlägen etc. zu schützen?


    Antwort:

    Eine auf dem Scheinwerfer angebrachte Folie würde zum Erlöschen der erforderlichen Bauartgenehmigung des Scheinwerfers führen.


    Wenn vor dem Scheinwerfer zusätzliche Scheiben oder Gitter verbaut werden, muss die Auswirkung der Scheiben/Gitter auf die Leuchtwirkung des Scheinwerfers überprüft werden. Dieses ist nur durch eine Begutachtung bei einem lichttechnischen Institut möglich.



    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe, an der Sonderabnahmen durchgeführt werden.




    Administratoren

    Ggf. könnt ihr die beiden threads zusammenkopieren?

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