Ihr habt alle einen nicht ganz unwichtigen Punkt überlesen: die Positionslichter hat er ja anerkannt (wenngleich er aber die Anbringung dieser infrage stellte). Was ihm aber aufgestoßen hat, ist das "Standlicht". Ich konnte ihm nicht zeigen, wie der "Angle-Eyes-Ring" zustande kommt. Ich habe das immer für eine Reflektion des Abblendlichtes gehalten.
TÜV vs. Positionsleuchten/Standlicht
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#22 Ihr habt alle einen nicht ganz unwichtigen Punkt überlesen: die Positionslichter hat er ja anerkannt (wenngleich er aber die Anbringung dieser infrage stellte). Was ihm aber aufgestoßen hat, ist das "Standlicht". Ich konnte ihm nicht zeigen, wie der "Angle-Eyes-Ring" zustande kommt. Ich habe das immer für eine Reflektion des Abblendlichtes gehalten.
Aus aehnlichem Grund habe ich heute auch wieder die HU abbrechen lassen und dann woanders meinen Stempel bekommen.
Alle drei anwesenden Pruefer kannten die 2011er Aenderungen nicht, machten sich aber direkt anhand ihrer Unterlagen schlau und akzeptierten umstandslos, dass es gelbes Licht vorne gibt. Es blieben 2 Probleme:
- Die 'Angel-Eyes'. Wenn sie als Begrenzungsleuchte zu verstehen und mitzuzaehlen sind, hat man auf einmal 4 davon, jeweils paarweise gelb (in den Blinkern) und weiss (im Scheinwerfer). ECE erlaubt nur 2.
- Die noetige, doppelte Bauartgenehmigung der Originalblinker als Blinker & Begrenzungsleuchte (ECE Pruefzeichen). Sie sind markiert mit 11+12 (Blinker vorne/hinten), aber nicht mit A (Begrenzungsleuchte).
Hat jemand gute Gegenargumente fuer eventuelle Gespraeche am Strassenrand?
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#24 Rechtlich muessen Lampen auf dem Glas eine entsprechende ECE-Kennung haben, fuer eine Begrenzungsleuchte waere das ein 'A'. Die Kennung fehlt, damit kommt man leider nicht weiter.
Meiner Meinung nach braucht es keine "Gegenargumente". Einzig die kontrollierende Behörde ist klar in der Beweispflicht, sie müssen nachweisen dass etwas nicht rechtskonform ist.
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#26 Das Motorrad hat, so wie es technisch bei Auslieferung ist, eine Zulassung im Geltungsbereich der deutschen StVzO bzw. für den EU Raum (EG-Homologationsbescheinigung) Da gibt es keinerlei Raum für Diskussionen.
Sehe ich genauso. Alles was original bei Auslieferung verbaut ist, muss erlaubt sein, sonst ist der mitgelieferte Wisch, den auch die Zulassungsbehörde sehen will, obsolet. Insofern liegen die Argumente bei der AT und nicht bei der Rennleitung oder den Plaketenfritzen.
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#27 Aber die Frage war ja nach einer Lösung für den Straßenrand. Wenn man da erst mal 2 mal antanzen muss und erst der Prüfer dann bescheinigt, dass alles Serie ist hat man trotzdem die viele Zeit, die dafür drauf ging, verloren. Da würden mir nur Werbematerialien einfallen, auf denen klar erkennbar ist, dass das so Serie ist.
https://www.honda.de/motorcycl…africa-twin/overview.html
Da findet man Bilder aber wer weiß, wie lange noch. Die 1000er ist ja schon nicht mehr aktuell
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#29 Aber die Frage war ja nach einer Lösung für den Straßenrand. Wenn man da erst mal 2 mal antanzen muss und erst der Prüfer dann bescheinigt, dass alles Serie ist hat man trotzdem die viele Zeit, die dafür drauf ging, verloren.
Ja ist nervig, würde dann aber Verdienstausfall geltend machen, wenn die mir meine Zeit wegen eigener Unprofessionalität klauen. Dazu noch alle Kosten für Sprit usw. Da findet sich immer ein Verkehrsrechtanwalt der Spaß an solchen Verfahren hat.
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#30 Das Motorrad hat, so wie es technisch bei Auslieferung ist, eine Zulassung im Geltungsbereich der deutschen StVzO bzw. für den EU Raum (EG-Homologationsbescheinigung) Da gibt es keinerlei Raum für Diskussionen.
Problem dabei ist: der Herr Wachtmeister oder Ingenöör werden den Serienzustand anzweifeln und Dir vorwerfen, hier etwas "illegales" eingebaut zu haben. Und das ist echt ein sch... Spiel.
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