Ich habe eben mit meinem Nachbarn gesprochen. Er ist Ingenieur bei BMW in Berlin-Spandau. Intern ist bei denen an die Mitarbeiter der Hinweis ergangen, dass nach Anfrage bei TÜV Nord nur Reifen mit Reifenherstellerfreigabe und Produktionsdatum aus 2019 plus Aufkleber oder nach Einzelprüfung mit Eintragung in Zulassungsbescheinigung aufgezogen werden dürfen, wenn sie nicht den vorhandenen Fahrzeugspezifikationen entsprechen.
Falls der Reifen so hier auf den Markt kommt, würde ich vor Kauf mal beim örtlichen HU-Vertreter (TÜV, Dekra, Küs etc. ) nachfragen und es mir schriftlich geben lassen, wenn ich unbedingt ein T-Exemplar aufziehen will.
Wollte die Diskussion auch nicht wiederholen.