M+S Reifen und die StVZO ;-)

  • #22

    Die aktuellen Tenere 700 sind ebenfalls mit einen alternativen Reifenpaar mit Speedindex R homologiert. Es muß nur ein Papperl im Cockpit sein. Den gibs sogar ab Werk von Yamaha. In Deutschland ist ein Reifen mit niedrigerem Index als Vmax also zulässig mit Aufkleber im Cockpit. Egal wann der Reifen hergestellt wurde.
    Wurde mir von Yamaha bestätigt. Und die Hersteller wissen schon wie ein Fahrzeug homologiert wird. Damit ist das Thema erledigt.

  • #23


    Genau wie bei der 790 ADV ;)

  • #24

    Gefunden auf der Heidenau Homepage:


    "Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):
    Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.
    Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen."


    Ich fahre ein Model mit EU-Betriebserlaubnis, also alles gut :lol:
    Sind nicht alle EU-Modelle?

  • #25


    Bei der CRF auf alle Fälle.


    Aber das ist ja die Crux an der Sache. In der EU gilt "EU-Recht vor nationalem Recht."
    Damit hast du mit deiner Aussage grundsätzlich recht. Aber wenn das ein Sheriff am Land das anders sieht und dir ein Ticket gibt, dann musst du trotzdem dein Recht vor den Verwaltungsbehörden durchsetzen ... und da ist dann wieder ein gewisser Unsicherheitsfaktor und vor allem Aufwand dabei.


    Bin ich froh, in Österreich zu leben, da wird schon seit Jahrzehnten net so ein TamTam wegen der Reifen gemacht. Wir hatten nie eine Reifenbindung, durften auch immer Reifenfabrikate mischen ... alles viel einfacher.
    Und einen Großteil dieser "Probleme" habt ihr wegen eurer freien Tempobolzerei auf den Autobahnen.

  • #26


    Ich werd never ever einen Heidenau kaufen und montieren lassen, weil ich finde, dass das ein ganz bescheidener Reifen ist.


    Ich glaube auch, dass der deutsche Markt, auch wenn er ziemlich groß ist, den international/weltweit agierenden Konzernen zu klein ist um hier extra was zu ändern.
    Ihr seid ja auch, soweit ich das beurteilen kann, die einzigen in EU-Europa und darüber hinaus, die so ein Problem haben.

  • #27

    Hab da noch was interessantes gefunden :lol:
    Quelle: gs-world.eu
    "
    Wenn das Unionsrecht als eigenständige Rechtsordnung in allen Mitgliedstaaten neben das nationale Recht tritt, ergeben sich Regelungskonflikte.
    Es ist der Anwendungsvorrang des Unionsrechts eingeführt: Das nationale Recht darf im Kollisionsfall nicht angewendet werden, unabhängig davon, ob es vor oder nach Inkrafttreten des Rechtsaktes erlassen worden ist [deutlich EuGH, Rs.106/77 (Simmenthal), Slg.1978, 629, Rn. 21/23.] Das entgegenstehende nationale Recht wird aber nicht ungültig, sondern bleibt in Kraft und kann auf Fälle, in denen keine Kollision besteht z.B. weil das Unionsrecht sie gar nicht erfasst weiter angewendet werden. Diese Befugnis und Pflicht zur Nichtanwendung haben nationale Gerichte jeder Instanz und auch alle nationalen Behörden. Aus dem Vorrang des Unionssrechts folgt nicht nur die Unanwendbarkeit kollidierenden nationalen Rechts, sondern auch die Verpflichtung der Behörden und Gerichte, das nationale Rechtunionsrechtskonform auszulegen.
    Wie der EuGH entschied, gilt der Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht jeder Rangstufe, d.h. auch gegen über nationalem Verfassungsrecht
    [EuGH, Rs. 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft), Slg. 1970, 1125, Rn. 3; Rs. 106/77 (Simmenthal), Slg.1978, 629, Rn. 24].


    Aufatmen ist erlaubt :dance:

  • #28


    Käme ich auch nie auf den Gedanken, mir nen K60 zu montieren. Erst Recht nicht, um irgendwelche Hersteller in Zuzwang zu bringen ;)
    Ich finde den Scout nicht nur technisch, sondern auch optisch untauglich.

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