M+S Reifen und die StVZO ;-)

  • #31

    War es denn auch eine Ordnungswidrigkeit?
    Hast du dagegen geklagt? Auch auf Schadensersatz?


    Ich begehe mit den Reifen keine. Ich berufe mich auf EU Recht. Zur not mit dem Anwalt im Rücken.


    Aber ganz im Ernst, wenn man sich in einer Kontrolle höflich und korrekt verhält dann guckt sich keiner die Reifen so genau an oder würde dich dann nicht zumindest noch nachhause fahren lassen....


    Außer die sind blank - dann Pech.

  • #32

    Ups, hast schon ein paarmal Pech gehabt, da kann ich von Glück reden das es bei mir mit etwas Geld zahlen immer gepasst hat :lol:
    So oder so, wir haben keine Reifen bzw. Fabrikatsbindung.
    Hierzu von Conti:
    Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung
    Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
    Es bestehen keine Einschränkungen. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.......


    Das heißt, ich muss keine Freigaben von Conti mitführen, wenn ich in der Dimension bleibe die eingetragen ist.
    Deswegen ist die Freigabe von Conti auf der Homepage auch nicht unterschrieben und besitzt kein Datum.
    Rechtlich gesehen nach dem Ausdrucken, gleich zu Sch..... verwenden für mehr is das Ding nicht zu gebrauchen.


    Den Rest kennst du ja, für zweirädrige EU Fahrzeuge bleibt alles wie es ist.
    Reifen drauf, Wapperl drauf und fertig.
    Daran gibt es nichts zu rütteln und dank Sondergenehmigung kannst auch so in Italien fahren.
    Der Reifenhersteller hält sich zurück, machen wir mittlerweile auch, man lernt dazu.
    Warum sollte sich Conti weiterhin dazu äußern wenn jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und anschließend evtl. zerpflügt wird. Ich sag da nur Abmahnverein. Die werden sich hüten mehr zu schreiben.
    Glücklich finde ich die Situation natürlich nicht, der Endverbraucher muss schon gehörig Auskünfte einholen
    um nicht auf der Nase zu landen.

  • #33

    Mich hat das Thema wegen meiner Umgebaten K75 tangiert. Der Eintrag der Heidenaus in den Papieren war noch nicht trocken, da kam die Gesetzesänderung.

    Habe letztens mit dem TÜV-Menschens meines vertauens telefoniert, der sagte mir ich kann die Reifen weiter fahren. Begründung :Winterreifen_Motorraeder.pdf

  • #34

    Ich berufe mich auch auf die Winterreifenregelung. Meine 790 ist mit R Reifen homo bla bla und ich fahre derzeit Q Reifen mit entsprechendem Sticker im Cockpit ;)


    Coole Kiste @gs-michel :thumbup:

  • #35

    @gs-michel



    Danke für deine Bestätigung. Das selbe hab ich mehrfach hier gepostet, da der TÜV Nord (Münster) mir Selbges per Mail geschickt hat.

  • #36

    Solange die Reifenbauart stimmt ist das überhaupt kein Problem. Der Reifen muss nur das M+S Symbol tragen. Die Bauart ist oftmals das Problem und Erfahrungen zur Eintragung sind sehr gemischt

  • #37

    Nach meiner Kenntnis war das Alpine-Symbol notwendig, die M&S-Kennzeichnung war nicht mehr zulässig. Aber egal, ist ja von höchster Stelle revidiert worden.

  • #38

    Das gilt nur für PKW Reifen. Bei PKW Reifen gilt nur das Alpine Symbol als Winterreifen, reine M+S Reifen (aus Produktion ab ich glaube 2019) gelten nicht mehr als Winterreifen.

    Für Motorräder gilt weiterhin die M+S Ausnahme (wobei die Winterreifenpflicht für Motorräder mit der gleichen Neuregelung sogar entfallen ist). M+S Kennzeichnung muss der Reifen daher zwingend haben, wenn sein Geschwindigkeitsindex nicht für die Fahrzeug Höchstgeschwindigkeit genügt.

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