Motorprobleme 2.0

  • #21

    Das einen Gute Idee bin jetzt immer davon ausgegangen erst Anwalt und dann Gutachter. Aber am besten mal bei ein paar Gutachter Anrufen und das abklären ob das überhaupt sinn macht .

  • #22

    Ja oder einfach mal schauen wo einer ist und zu dem fahren. Bei mir wäre einer einen Ort weiter, war mir so jetzt auch nicht bewusst, und mit dem mal quatschen. Der will ja auch sein Gutachten verkaufen...

  • #23

    was ist denn die Aufgabe des "Technikers"?

    Richtig, er vertritt die Interessen des Herstellers, sprich, solange man nicht ganz offensichtlich was sieht und man es ignorieren kann, wird er sagen, da is nix, alles normal.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, unter dessen Bedingungen.....


    Nur die Geschichte mit Anwalt wird nicht einfach und auch kostenintensiv.

    Und je nachdem, wenn es vor Gericht geht, kriegst du dort ein Urteil, nicht unbedingt Recht.

    (hab den Mist 2012/2013 mit dem Auto durch....)

  • #25

    Ja genau so sehe ich es auch, die Versuchen den Weg des geringsten Widerstands zu gehen .


    Deswegen scheue ich mich da noch wegen Anwalt usw. denn würde die Scheiß Karre einfach Kaputt gehen wäre das Problem gelöst und sie würden handeln müssen. Aber so habe ich ein Geräusch das jeder anders Interpretiert



    Ja ich hab auch einen Im Ort ich schau einfach bei dem Vorbei und Frag mal auf Dumm nach

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  • #27

    Gewährleistung gibt der Verkäufer, also der Händler. Die Beweislast, dass eine Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei funktioniert hat, kehrt sich nach 6 Monaten um. Das bedeutet, bei jedem Mangel, den du in den ersten 6 Monaten nach Kauf reklamierst (Achtung, Dokumentation!), muss der Händler beweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht existiert hat. Ab dem 7. Monat musst du ihm beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlag. Der Händler ist gesetzlich verpflichtet, dir 12 Monate Mangelfreie Ware zu gewährleisten. Je nachdem, wem von beiden der Beweis gelingt, muss der Händler für Nachbesserung sorgen. Bei deinem Beweis kann dir nur ein unabhängiger Gutachter helfen. Weder der Techniker von Honda, noch der Händler haben ein Interesse daran, interne Kosten zu schlucken. Der Druck der Konzerne ist da leider groß.

    Garantie ist etwas, was dir Honda freiwillig gewährt, eine Form von Kulanz,die dir gewährt wird. Da hängt es vermutlich vom Geschick deines Händlers ab, ob er mit seinem Garantieantrag bei Honda etwas locker macht.


    Alternativ kannst du natürlich auch Honda und/oder den Händler nach einem Frei-Schein fragen. Sie sollen dir schriftlich bestätigen, dass du die Geräusche bemängelt hast (Datum!), sie dir aber bestätigen, dass diese kein Problem darstellen und auch keine Folgeschäden verursachen können. Es würde mich außerordentlich wundern,wenn du so ein Schreiben bekommst...


    Grüße

    Dirk

    There is always a reason to go for a ride.

  • #28

    Das mit dem Freischein ist ein guter Punkt, einfach mal den Ball zurückspielen!

  • #29

    Hi Danke für den Tip, so habe ich das auch verstanden mit der Gewährleistung deswegen möchte er auf zeit spielen und ich auf keinen Fall damit nicht die 6 Monate rum sind. Das mit dem Freifahrt schein wird schwierig.

    Ich hab ihn gefragt was ist in zwei Jahren wenn jetzt schon alles gemeldet wurde und da die Kette Defekt ist bzw. danach der ganze Motor Kaputt geht. Er hat mir Offen und Fair gesagt " das weiß niemand aber es kann sehr gut sein das der Jetzige Mangel nicht anerkannt wird und darauf verlassen brauch ich mich nicht das Honda das Übernimmt nach 2 Jahren auch wenn das Jetzt schon gemeldet wurde.


    Gruß,


    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von Dukerus ()

  • #30

    Du musst auf jeden Fall, wenn nicht schon geschehen, den Mangel mit Bezug zu einem Datum dokumentieren. Am sichersten wäre das über einen anerkannten und unabhängigen Gutachter. Es könnte aber auch eine andere Fachwerkstatt sein, wobei in einem möglichen Rechtsstreit der Gutachter eher anerkannt wird. Leider musst du da in Vorleistung gehen, das sind allerdings wesentlich kleinere Kosten als die,die ein Motorschaden verursacht, auf dem du dann eventuell sitzen bleibst. Wenn du Recht bekommst, muss dein Händler auch die Kosten für den Gutachter oder die andere Werkstatt tragen.


    Grüße

    DIrk

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