Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II:
Welches Datum wird in das Feld 24 eingetragen?
Ist es das Datum an dem das Motorrad in die EU importiert wurde?
Oder ist es ein allgemeingültiges Datum, zu dem die "Verzollung im Sammelausfuhrverfahren zuggelassen" (= Feld 23) für ein bestimmtes Modell (SD04, ... SD09) erteilt wurde?
Hintergrund meiner Frage ist, ob man anhand dieses Datums etwas über die tatsächliche Produktion des einzelnen Motorrads herausfinden kann oder nicht.
Wenn da z.B. der 14.05.2020 drinstünde, und es das Importdatum wäre, dann könnte das Motorrad nicht danach produziert worden sein.
Wäre es hingegen ein allgemeingültiges Datum, könnte es schlecht für Motorräder gelten, die VOR dem 14.05.2020 in Deutschland verkauft wurden.
Vielleicht weiß jemand von Euch etwas dazu.
PS: falls es das Thema hier im Forum schon gibt: ich habe mit der SuFu nichts dazu gefunden
Grüße,
MapStef