Einspruch ( Garantie)

  • #1

    Hallo in die Runde (AT Gemeinde) ,


    meiner einer und ein guter Bekannter von mir hatten letzt ein Gespräch (über dem Gartenzaun,Bier.... ).


    Es geht darum wenn das Motorrad noch in der Garantie ist und man sich im Reifen Fachhandel ( Werkstatt) sich neue Reifen kauft und draufziehen lässt und nur ein Beispiel dann zb , was an der Schwinge, Ritzel. oder Bremsanlage ist ? zb nicht richtig zusammen gebaut . ( oder auch bei dem Fall wenn Mann /Frau /D es selber ausbaut sprich Reifen ( Felge) und es einzel zum Fachhandel bringt.


    Nun Die Frage kann das Auswirkung auf die Garantie beim Honda F H H haben bewirken?


    Möchte damit keine endlos Diskussion auslösen.


    Hat hier jemand evtl. sogar Real erfahrung damit, bzw, Urteile.oder gar Beruflich damit zu tun.


    Danke vorab,


    Bitte Bitte Sachlich bleiben , und kein evtl. oder vieleicht....


    Danke Allzeit Gute fahrt


    Michael

    SD09:wgirl::happy-bouncyyellow:

  • #3

    Hallo Michael,

    ist die Montage fach und sachgerecht, wird es die Garantie nicht berühren.

    Sollte es Dir, z.B. aber passieren, das Du die Buchsen der HA re/li verwechselst, wird's blöd.

    - bzw. zahlst Du die daraus entstehenden Schäden (je nach Moped).

    An der VA ist es ähnlich mit den Lagerungen der Achse.... durchfedern, Klemmung Bundmutter festziehen, Bundmutter festziehen, Klemmung 2 festziehen..... und gaaanz wichtig an den Achsen immer mit Drehmoment, (sofern Du kein versierter Schrauber bis)!

    Im Weiteren kann es sein, das Deine Schrauberei vom fHH als ursächlich für Mängel während der Garantiezeit herangezogen wird.

    Kein orginal Ölfilter -> Garantie abgelehnt, ist derzeit schon so bei den Dosenherstellern!

    Drum Vorsicht.

    Gruß

    Th.

  • #4

    Das ist ja die Frage ich Bringe mein Bike zb. zum Reifenfachhandel... die verbauen mir incl. Montage einen neuen Vorder und Hinterreifen , und dann kommt es zum Mangel . dann bin ich gegenüber Honda in der beweispflicht.? Ob die Reifenfachwerkstatt es Fachgerecht verbaut hat??


    Somit im Klartext auch zum Honda Vertragshändler und es dort ausführen lassen ? Um immer in der Garantie zu bleiben ?

    SD09:wgirl::happy-bouncyyellow:

  • #5

    Welcher Schaden? Die Reifen-Fachwerkstatt sollte ja eben für eine fachgerechte Ausführung garantieren bzw. geradestehen. D.h. alle Schäden, verursacht durch eine eben nicht-fachgerechte Ausführung des Reifenwechsels, sollten von eben jener Fachwerkstatt getragen werden, z.B. verkratze Felgen bei der Montage, oder aber auch indirekte Schäden, wie z.B. falsche Montage und (nachweislich) dadurch entstandene Folgeschäden (bis hin zum Unfall mit Totalschaden). Da kann ja Honda nix dafür.

    Für alle anderen Schäden, welche NICHT im Zusammenhang mit dem Reifenwechsel stehen, muss natürlich Honda in der Garantiezeit geradestehen, solange die von der Garantie gedeckt sind.

  • #6

    Ist ein schönes und schwieriges Beispiel.

    Die Fachwerkstatt hat nix zu verlieren und wird vermutlich immer erst behaupten, dass der Schaden schon vorher da war und Honda wird das auf den Reifenhändler schieben.

    Ein Klassiker.

    Kenne aber keine „Lehrbuch“herangehensweise. Geht wohl dann nur über Gutachter, die schriftlich dokumentieren, ob der Schaden schon vorher gewesen sein kann.

    2017er AT SD06 CRF1000L Rally Red, DCT. Anbauteile: TT-Nebel-SW, H&B-Motorschutzbügel unten, Kofferträgersystem "Lock-IT" von H&B, Honda Griffheizung und Hauptständer, selbst montierter Heck-Foto-Koffer.


    Speed has never killed anybody. Suddenly becoming stationary, that's what gets you.

    (Jeremy Clarkson)

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