Rechtslage Nachbesserung Rückgabe

  • #1

    Hallo,


    hab da ein kleines Problem mit nem Onlinekauf über einen der Großen Motorradzubehör Anbieter in Deutschland.


    Kurze Vorgeschichte: Ende Januar 2 Koffer bestellt, ein Koffer hat ein Fertigungsmangel im Deckel. Habe dies dem Support sofort gemeldet und mir wurde Ersatz versprochen, sollte einen neuen Deckel vom Hersteller bekommen . Jetzt haben wir fast April und Ersatz ist immer noch nicht da. Werde immer nur hingehalten das Antwort vom Hersteller abgewartet wird.

    Hab dem Laden bereits eine Frist von 14 Tagen gesetzt die bald abgelaufen ist.

    Möchte entweder den Deckel oder den Koffer ersetzt haben oder vom Kauf zurücktreten. Die Koffer sind noch unbenutzt.

    Da ich leider keinen Rechtschutz hab weiß ich leider nicht was ich tun kann.

    Die Antworten vom Verkäufer sind immer die gleichen „warten auf Rückmeldung vom Herszeller seit einem Monat“ ich komme nicht voran.

    Einfach zurücksenden wird wohl nicht funktionieren nach so langer Zeit.


    Hat jemand etwas Ähnliches mal erlebt?

  • #2

    Mahlzeit, so etwas ähnliches habe ich mal erlebt.. allerdings mit einer Uhr. Aber das ist vom Prinzip her ja egal. Im Gegensatz zu dir, habe ich allerings eine RSV, die ich dann auch genutzt habe. Das Ganze ging dann insgesammt über knapp 2,5 Jahre und war jetzt im Februar mit dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers zur Eintreibung aller entstandenen Kosten bei er Firma beendet.

    Mir sind letztlich keine Kosten entstanden, hätte also ohne RSV auch funktioniert...


    Für dich persönlich musst du wissen was wichtig ist und dann entscheiden, ob du:

    A) Dein Recht
    Dann würde ich Ihm ein allerletztes Ultimatum stellen (schriftlich per Einschreiben und via Mail), mit dem Hinweis, dass du entweder vom Kauf zurück trittst, oder er innerhalb einer Woche den Austausch vorzunehmen hat. Inkl. Hinweis auf weitere rechtliche Schritte.
    Müsstest dann allerdings auch bereit sein, einen Anwalt aufzusuchen und ggf. Geld in die Hand zunehmen.


    B) evtl. den Hersteller mal direkt kontaktierst.


    C) schriftlich darauf verweist, das du den Mangel gmeldet hast und aufgrund der untätigkeit des Herstellers gezwungen bist, das Produkt zu nutzen und das kein Kostenausgleich deinerseits stattfinden wirst.

    ...persönlich würde ich dir den Weg zum Anwalt raten. Der kümmerts sich und du brauchst nichts weiter tun :)

    Ride On Bastian :auto-dirtbike:

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  • #3

    Fuehre Buch ueber alle Kontakte, die Du mit dem Verkaeufer, Hersteller, Anwalt etc. deswegen hattest: Datum, Name des Ansprechpartners, Themen, Aussagen, ... Sei freundlich, denn Du willst ja, dass Dir Dein Gegenueber hilft.


    Ich wuerde wie oben beschrieben ein schriftliches Ultimatum setzen und auch den Hersteller ansprechen. Der hat ja Interesse an seinem Ruf und kann vielleicht helfen.

  • #4

    Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Der Händler ist verantwortlich für die Lieferung einer mangelfreien Ware, was der Hersteller sagt oder tut braucht Dich nicht zu interessieren, das ist das Problem des Händlers.

    Nach Ablauf Deiner letzten Frist schicke die Ware zurück und verlange Rückerstattung des Preises.

  • #5

    Dann wird er weder Ware noch Geld haben. Ist leider so in der Realität und du machst es dir hier zu einfach! Den Anwalt bräuchte er dann so oder so, oder kanns du uns verraten, warum der Händler da auf einmal reagieren sollte? Wenn der Händler eine schnelle Lösung gewollt hätte, hätte er ihm die Rücknahme schon längst angeboten und ehrlich, auf das Unterfangen keine Ware und kein Geld würde ich mich hier nicht einlassen.

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  • #7

    Soweit ich weis darfst du aufgrund eines Mangels erst vom Kauf zurück treten wenn der Hersteller 3 mal sein Recht zur Nachbesserung in Anspruch genommen hat... (keine rechtlich abgesicherte Aussage sondern freie Wiedergabe von dem was mir gesagt wurde)


    Hatte das mal mit einem Helm von HJC...


    Da ist mehrfach das gleiche Kunststoffteil am Klapphelm gebrochen.... War ein riesen Drama... Zum Glück hat mir der Händler von sich aus einen (neuen) Leihhelm gegeben...

    Nach dem dritten Mal gabs ne Erstattung von HJC an den Händler und vom Händler an mich...

    „We can’t stop here. This is bat country!“

    Einmal editiert, zuletzt von Campino ()

  • #8

    Bescheiden und wertschätzend formuliert. ;)


    Gruß, Tom

  • #10

    Als Kunde hat man grundsätzlich drei Möglichkeiten, egal welche Ware und welche Preisklasse:

    Reparatur, Wandlung, Rückgabe

    bei der Reparatur hat der Händler / Hersteller drei Versuche

    Wandlung = Umtausch

    Die Zeit spielt natürlich auch noch mit rein...

    Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale, die sind günstiger als nen Anwalt und kennen oft Ihre Pappenheimer

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